Update EU Führerschein - wann liegt ein Verstoß gegen die Niederlassung vor?
In unzähligen Urteilen hat der EuGH entschieden, dass EU Führerscheine in jedem anderen Mitgliedstaat ohne "wenn und aber" anzuerkennen sind.
Nur in zwei Fällen gestattet der EuGH die Nichtanerkennung:
> erfolgte die Führerschein- bzw. Fahrerlaubniserteilung während einer bestehenden Sperrfrist
oder
> hatte sich der Führerscheinbewerber im Ausstellerstaat nicht niedergelassen, also in
der Regel dort im Kalenderjahr für mehr als die Hälfte aufgehalten.
Der erste Fall ist einfach festzustellen, da eine Sperrfrist eingetragen wird und irgendwann zeitlich abgelaufen ist.
Die zweite Konstellation ist da schon schwieriger.
Der EuGH lässt hier ebenfalls nur zwei Möglichkeiten zu und betont, dass der Heimalstaat - also hier Deutschland - selbst keine Recherchen anstellen darf, ob der Ausstellerstaat auch wirklich nach dortigem recht alles richtig gemacht habe. Das Inland darf also nicht etwa bei Hausdurchsuchungen des Führerscheininhabers Kaufbelege mit einem Datum, an dem sich der Führerscheininhaber angeblich im Ausland aufgehalten hat, als Beweis gegen die Niederlassung dort verwenden.
Die beiden Möglichkeiten die Niederlassung zu widerlegen erfolgt nach dem EuGH nur
> auf dem Führerscheindokument selbst - also wenn dort nicht der ausländische Wohnort
steht
oder
> wenn vom Ausstellerstaat herrührende unbestreitbare Tatsachen vorliegen.
Auch hier gilt, dass der Aufdruck auf dem Führerschein einfach festzustellen ist.
Problematisch ist die 2. Alternative. Und hier sind die deutschen Behörden findig.
Da werden beispielsweise Meldebescheinigungen eingeholt, die dann belegen, dass der FS-Inhaber nur wenige tage oder Wochen im Ausland gelebt hat. Eine solche Bescheinigung kommt zwar "vom Ausstellerstaat", aber sie ist nicht unbestreitbar. Denn auch wer in Deutschland an einem bestimmten Ort gemeldet ist, muss sich dort nicht aufhalten.
Leider geben Verwaltungsgericht den Behörden vermehrt Recht.
Dennoch besteht, weil hier die Rechtsprechung uneinheitlich ist und oft eurpäisches Recht (bewusst!?) von Gerichten ausgeblendet wird, bei kompetentem rechtlichen Beistand, die Chance die EU Fahrerlaubnis zu retten.
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