Abmahnung Autoflirt e.V. durch Rechtsanwälte Leitmann und Braun-Noviello
Mit zweifelhaften Abmahnungen macht der Autoflirt e.V., vertreten durch die Heidelberger Rechtsanwälte Leitmann & Braun-Noviello, derzeit markenrechtliche Ansprüche wegen der angeblich unzulässigen Verwendung der Bezeichnung „Autoflirt“ auf sich aufmerksam.
Diese Abmahnung des Autoflirt e.V. wirft vielerlei Fragen auf, so insbesondere, ob der Autoflirt e.V. überhaupt zur Aussprache der Abmahnung legitimiert ist. Auch davon wird es abhängen, ob und in welchem Umfang die durch die Anwaltskanzlei Leitmann & Braun-Noviello ausgesprochenen Abmahnungen überhaupt Erfolg haben können.
Weitere und stets aktuelle Informationen über die Abmahnungen des Autoflirt e.V., vertreten durch die Anwaltskanzlei Leitmann & Braun-Noviello, finden Sie auch auf unserer Internetseite
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-autoflirt-e-v.html
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Den Empfängern der Abmahnung wird dringend empfohlen, sich durch einen im Markenrecht / gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Schon wegen der Vertragsstrafenhöhe von 25.000,00 € und einem Abmahngegenstandswert von 150.000,00 € sollten Sie keinesfalls leichtfertig irgendwelche Unterschriften leisten, die womöglich später nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Ihr
Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Anwaltskanzlei Weiß & Partner®
Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen
Telefon: 07 11 / 88 24 1006
Telefax: 07 11 / 88 24 1009
info [at] ratgeberrecht [dot] eu
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