Verbotene Werbung – Hipp darf nicht mit pauschalen Aussagen werben
Eine Hipp-Werbung legte nahe, dass Kinder siebenmal mehr Vitamin D brauchen, als Erwachsene. Eine derart pauschale und unbelegte Aussage verstoße aber gegen das Werberecht, so die Entscheidung des Landgerichts (LG) München I. Verbraucher könnten durch die Aussage des Babynahrungs-Herstellers über die Notwendigkeit von bestimmten Lebensmitteln bei Kleinkindern in die Irre geführt werden.
Abmahnung durch Verbraucherschützer