Familienrecht: Bundesregierung plant einheitliche Umsetzung bei der „Ehe für alle“
Seit dem Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes können auch gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe eingehen. Um die Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen einheitlich zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur weiteren Angleichung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft vorgelegt.
Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Bereits mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes haben gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Deutschland mehr Rechte und Pflichten erhalten. Seit 2014 konnten gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ihre Partnerschaft beurkunden lassen - Ein erster Schritt in Richtung Gleichbehandlung.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) vom 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr nur das Recht, sich als Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, sondern können stattdessen eine Eheschließung vornehmen. Seitdem kann zwar die Form der Lebenspartnerschaft nicht mehr beurkundet werden, bereits bestehende Partnerschaften haben aber die Möglichkeit der Umwandlung in eine Ehe. Nach der Einführung der „Ehe für alle“ erhalten nun endlich auch gleichgeschlechtliche Paare alle Rechten und Pflichten, die eine klassische Ehe ausmachen.
Weitere Neuregelungen geplant
Mit Einführung des Lebenspartnerschaftgesetzes wurden den gleichgeschlechtlichen Paaren zwar bereits einige Vorteile einer Ehe zugesprochen. Während sie aber durchaus alle rechtlichen Nachteile der Ehe zu berücksichtigen hatten, blieben ihnen einige Vorteile der Ehe immer noch verwehrt. Diese Ungleichheit wurde mit dem Eheöffnungsgesetz beseitigt.
Dennoch plant die Bundesregierung nun weitere Regelungen, um die Umsetzung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe weiter besser gewährleisten zu können. Die Neuregelungen sollen dann auch Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche, wie dem Familienrecht, Steuerrecht und dem internationalen Privatrecht haben. Die Arbeit des Gesetzgebers ist also noch lange nicht abgeschlossen. Alles in allem soll die einheitliche Umsetzungen der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleistet werden, bisherige Unklarheiten beseitigt werden und die nun nicht mehr erforderlichen (Zwischen)-Regelungen aufgehoben werden.
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