BVerfG: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen im Prüfstand
Auch wenn im Ausland möglicherweise wirksam geschlossen – in Deutschland sind Kinderehen verboten. Die Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Auf einen Antrag des Familiensenats des Bundesgerichtshofs (BGH) muss sich nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes befassen.
Frage der Wirksamkeit einer syrischen Ehe
Der Vorlage an das BVerfG geht die Frage der Wirksamkeit einer syrischen Ehe in Deutschland voraus, die derzeit von dem BGH zu entscheiden ist. Vor einem Scharia-Gericht war die Ehe 2015 zwischen einer Minderjährigen und ihrem volljährigen Cousin geschlossen worden. Im Rahmen der Flüchtlingswelle kamen beide nach Deutschland. Das Mädchen wurde als Minderjährige zunächst in die Obhut des Jugendamtes verbracht. In der Folge stritten beide vor Gerichten auf die Anerkennung ihrer Ehe in Deutschland. Dabei ist die zentrale Frage, ob diese Ehe in Deutschland überhaupt wirksam ist. Dies hat nun letztlich der BGH zu entscheiden.
Keine Kinderehen in Deutschland
Der Wirksamkeit der Ehe könnte das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen im Weg stehen. Der BGH hat seine Entscheidung nun erst einmal ausgesetzte und das BVerfG um die Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Grundlage gebeten (Beschluss v. 14.11.2018; Az.: XII ZB 292/16). Insbesondere geht es darum, ob das Gesetz mit dem Schutz der Ehe und Familie des Grundgesetzes vereinbar ist.
Einzelfallprüfung erforderlich?
Besonders im Fokus der Überprüfung wird wohl die fehlende einzelfallbezogenen Prüfung der im Ausland geschlossenen Ehen sein, die das Gesetz bislang vorsieht. Bisher wird eine, unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe, ohne eine Einzelfallprüfung in Deutschland als Nichtehe qualifiziert, wenn der Minderjährige zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. In einer solchen Konstellation gibt es also keine Möglichkeit der Anerkennung der Ehe in Deutschland.
Die Frage wird nun sein, ob in solchen Konstellationen nicht eine Überprüfung des jeweiligen Einzelfalls erforderlich sein müsste. Eine pauschale Ablehnung als Ehe könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die Entscheidung des BVerfG wird nun mit Spannung erwartet, denn sie hat nicht nur Bedeutung für diesen konkreten Fall, sondern wird auch eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung sein.
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