Abmahnung Urheberrecht durch Waldorf Frommer, Die Drei Musketiere, für die Constantin Film Verleih GmbH
Derzeit mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Drei Musketiere“ für die Constantin Film Verleih GmbH ab und bietet an, die Angelegenheit durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung von € 956,00 beizulegen.
Sollte ohne weiteres gezahlt werden bzw. was ist zu tun ?
Abgemahnte sollten die von den Rechteinhabern gesetzte Frist nicht verstreichen lassen, sondern sich alsbald nach Erhalt der Abmahnung an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz wenden.
In der Regel sollte dann eine modifizierte – d.h. nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten oder sonstigen Schadensersatz enthält. Mit Abgabe einer solchen ausreichenden Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst ggf. auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.
Ob und wieviel Geld ggf. an die Rechteinhaber gezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel ist jedoch ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich, auch wenn der Abgemahnte den Verstoss begangen hat.
In keinem Fall sollte aber wie erwähnt ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen und der Abgemahnte schneidet sich u.U. ohne Notwendigkeit wichtige Verteidigungswege ab.
Bitte beachten Sie, dass der vorstehende Artikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellt und die konkrete Beratung im Einzelfall nie ersetzen kann.
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