SPANIEN: STEUER FÜR URLAUBSVERMIETUNG
Viele Mandanten kommen zu uns mit Fragen über Urlaubsvermietung, wobei eine bestimmte Frage sich immer wiederholt: welche Steuer muss ich zahlen? In diesem Artikel wollen wir verschiedene Aspekte dieser Frage zusammenfassen, um zum besseren Verständnis dieses Themas beizutragen.
MEHRWERTSTEUER - IVA
Obwohl Mietsverträge von der Mehrwertsteuer befreit sind, wird jeder Steuerzahler mehrwertsteuerpflichtig, sobald er Komplementärdienstleistungen für die Hotelindustrie anbietet, die über die einfache Schlüsselübergabe hinausgehen. Dies trifft auch zu, wenn man beginnt, eine Wohnung durch Werbung auf einer Website, wie etwa „AirBNB“ zu vermarkten. In diesen Fällen definiert das Gesetz den Eigentümer als Unternehmer oder Kaufmann.
Welche sind die Komplementärdienstleistungen für die Hotelindustrie? Einige Beispiele davon sind:
- Reinigung der Wohnung und Wechsel der Bettwäsche, Badetücher, usw. mindestens einmal in der Woche während der Mietszeit.
- Empfang und ständige Kundenbetreuung in einem dazu bestimmten Platz.
- Reinigung, Kofferaufsicht, Presse, usw.
Der heutige Steuersatz beträgt 10%. Wenn andere Firmen in diesen Mietsvorgängen zwischengeschaltet werden, müsste man den Umfang der abgetretenen Leistungen bewerten, um die Rechnungsstellung und den Steuersatz genau bestimmen zu können.
Einkommenssteuer für Residente und für Nicht-Residente Personen
In Spanien Steueransässige sind auch jährlich einkommenssteuerpflichtig, sobald ein Ertrag erwirtschaftet wird. Sie können dann Reparatur- und Instandhaltungskosten, Versicherungen, Zinsen, städtische Steuer, usw. absetzen. Der Steuersatz liegt zwischen 19% und 47,50%.
Für steuerlich in Spanien Nicht-Residente wird die Einkommenssteuer für Nicht-Residente fällig. Der Steuersatz beträgt dann 19 %, wenn es sich um einen steuerlich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Ansässigen handelt. Wenn es sich um einen Ansässigen in einem Drittland handelt, beläuft sich der Steuersatz auf 24%. Abschließend, wenn es sich um eine ständige Niederlassung in Spanien handelt, ist der Steuersatz 30%.
STEUER ÜBER FERIENAUFENTHALTE AUF DEN BALEAREN
Diese Steuer betrifft den Aufenthalt von Touristen auf den Balearen; die Steuer beträgt in diesem Fall 1 € pro Tag und pro Person. Das Gesetz regelt entsprechende Ermäßigungen, Vergütungen und Befreiungen von dieser Steuer. Die Versteuerung kann direkt erfolgen. In diesem Falle werden dreimonatliche Erklärungen und eine jährliche Steuererklärung eingereicht, mit der Auflage ein Registerbuch und andere im Gesetz beschriebene Dokumente zu führen. Ansonsten kann die Versteuerung in der Form der objektiven Schätzung erfolgen (das ist die häufigste Form), bei der die Steuerbehörde der Balearen eine jährliche Steuermeldung (zwischen den 1. Mai und den 30. Juni) erstellt, die vom Steuerpflichtigen zu bezahlen ist. Der Endabnehmer muss diese Steuer während seines Aufenthaltes auf den Balearen begleichen.
Mit dieser Zusammenfassung erhoffen wir uns, einen Beitrag zur Klärung einiger der wichtigsten Fragen geleistet zu haben bezüglich Steuersachen für Eigentümer, die ihre Anwesen an Touristen vermieten wollen. Trotzdem muss man jeden Fall für sich untersuchen, so dass es ratsam ist, Ihren Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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