Abmahnung: Kessler | Kaiser Rechtsanwälte mahnen für Audi AG Markenrechtsverletzungen auf eBay ab
Die Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg mahnen für die Audi AG aus Ingolstadt angebliche Markenrechtsverletzungen auf eBay wegen Merchandise-Artikeln ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf eBay verschiedenste Merchandise-Artikel mit dem Audi-Zeichen (vier Ringe) und dem S-Line Zeichen zum Kauf angeboten zu haben. Konkret ging es in der Abmahnung um USB-Sticks, Schlüsselanhänger und Feuerzeuge. Alle diese Artikel seien laut Abmahnung mit dem "berühmten" Audi-Zeichen oder dem S-Line Zeichen versehen. Zudem würden alle Artikel in der Artikelbeschreibung und in der Produktüberschrift mit "AUDI" und "S Line" beworben. Auch auf den zugehörigen Produktbildern würde das Audi-Zeichen/S Line Zeichen verwendet werden.
Laut Abmahnung ist die Audi AG im Automobil-Teilebereich und im Merchandise-Bereich u.a. für Schlüsselanhänger, Feuerzeuge und USB-Sticks Inhaberin mehrerer "bekannter und berühmter" Marken.
Diese Marken habe der Abgemahnte verwendet und entsprechende Artikel auf eBay zum Kauf angeboten. Aus diesem Verhalten sei eine Markenrechtsverletzung abzuleiten, da es sich bei den angebotenen Artikeln nicht um Originalware der Audi AG handeln würde. Konkret wären laut Abmahnung folgende Marken der Audi AG betroffen:
- das Audi-Zeichen (vier Ringe + Schriftzug Audi), eingetragen für Audi AG als Unionsmarke
der Klasse 34
- das Audi -Zeichen (vier Ringe), eingetragen für die Audi AG als Unionsmarke der Klassen
9, 14
- das S line - Zeichen, eingetragen für die Audi AG als Unionsmarke der Klasse 14
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Kessler | Kaiser Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert Auskunft über Name und Anschrift seiner Hersteller, Lieferanten, sowie gewerbliche Abnehmer und Verkaufsstellen zu erteilen. Weiter soll der Abgemahnte alle entsprechenden Produkte von gewerblichen Abnehmern und Vertriebsstellen zurückrufen und die Ware vernichten. Diese Schritte sollen mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden.
Auch soll der Abgemahnte Kosten für einen Testkauf in Höhe von 12,99 Euro zahlen und vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.305 Euro erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
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