Abmahnung: Grünecker Rechtsanwälte mahnen für Check24 GmbH ab | Marke CHECK24
Die Grünecker Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Namen der CHECK24 GmbH aus München wegen markenrechtswidriger Nutzung der Marke "CHECK24" ab.
Über die Check24 GmbH:
Die Check24 GmbH ist eine 1999 gegründete Unternehmensgruppe mit Sitz in München, die seit 2008 ein Preisvergleichsportal für die Bereiche Versicherungen, Finanzen, Energie, Telekommunikation, Reisen sowie Shopping betreibt und dabei sowohl als Makler als auch als Versicherungsvertreter tätig ist. Sie betreibt die bekannte Website CHECK24.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird von den Grünecker Rechtsanwälten im Namen der Check24 GmbH vorgeworfen, die Marke "CHECK24" ohne Berechtigung für Beratungsdienstleistungen genutzt zu haben. Die Marke CHECK24 ist als deutsche Marke unter der Nummer 30 2015 033 869 u.a. für "Verbraucherberatung mittels Anbieten und Bereitstellen eines Vergleichsportals im Internet" in der Klasse 35 registriert.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert, wegen seines angeblich markenrechtswidrigen Verhaltens, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vor. Zudem verlangen die Rechtsanwälte im Namen der Check24 GmbH die Erteilung von Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung. Neben der Ankündigung eines Schadensersatzanspruchs wird auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
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