Abmahnung der Kanzlei Baumgarten, Brandt aus Berlin im Auftrag der KSM GmbH wegen dem Film “Babysitter Wanted”
Abmahnung der Anwaltskanzlei Baumgarten, Brandt aus Berlin im Auftrag der KSM GmbH betreffend dem Film "Babysitter Wanted".
Die Anwaltskanzlei Baumgarten, Brandt fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Der Umfang der von der Kanzlei Baumgarten, Brandt Rechtsanwälte vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der KSM GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
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für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
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und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
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zur Zahlung einer Vertragsstrafe
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und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact [at] ra-herrle [dot] de) in Verbindung setzen.
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