Scheidungskinder: Eine Woche bei Mama und die nächste bei Papa – auch wenn nicht beide Eltern einverstanden sind
Auch gegen den Willen eines Elternteils kann ein wechselseitiges Modell der Kinderbetreuung angeordnet werden, wenn dies dem Kindeswohl am ehesten entspricht.
Immer mehr Scheidungskinder werden heute auf der Grundlage eines sogenannten paritätischen Wechselmodells von ihren Eltern betreut. In diesen Fällen ordnet das Familiengericht die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Elternteile an.
Dass das auch möglich ist, wenn ein Elternteil dagegen ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und stellte damit klar, dass nicht nur der „Wochenend-Papa“ nach der Scheidung der Eltern als gesetzliche Umgangsregelung vorgesehen ist.
Wochenend-Papa begehrt gleichberechtigtes Umgangsrecht