Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
Ein Wohnsitzverstoß führt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Baden- Württemberg (Beschluss vom 30.05.2011, Az: 10 S 2640/10) dazu, dass die deutschen Behörden die von einem anderen EU- Mitgliedsstaat erteilte EU- Fahrerlaubnis nicht anerkennen müssen.
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen und Beschlüssen, die eine Umgehung der deutschen Anforderungen an die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis, insbesondere die geforderte MPU, erschweren wollen.