Abmahnung: Kanzlei F200 ASG mahnt Urheberrechtsverletzungen ab | Instagram
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen Fotografen die urheberrechtswidrige Nutzung von Fotos auf Instagram ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Kanzlei F200 ASG mahnt für einen Fotografen Nutzer des Social-Media Netzwerkes Instagram ab. Die abgemahnten Instagram-Nutzer sollen Inhalte mit Fotos des Fotografen durch ein „Reposting“ auf Instagram geteilt haben. Durch einen solchen „Repost“ sollen die Urheberrechte des abmahnenden Fotografen verletzt worden sein, da es an einer nötigen Urhebernennung fehle.
Bei einem „Repost“ werden Inhalte eines anderen Nutzers von Social-Media Netzwerken (Instagram, Facebook usw.) erneut auf dem eigenen Nutzerprofil veröffentlicht. Es werden also Inhalte welche andere Nutzer veröffentlicht haben, über das eigene Profil geteilt.