Reparaturkostenbestätigung durch Gutachter - Kosten erstattungsfähig?
Muss der gegnerische Versicherer die Kosten erstatten?
Die Schäden aus einem Verkehrsunfall kann man konkret anhand der Reparaturrechnung oder eben fiktiv anhand der Werte aus dem Schadensgutachten / Kostenvoranschlag abrechnen. Trotz fiktiver Abrechnung lassen viele Geschädigte das Fahrzeug dann ganz oder teilweise reparieren. Anschließend erfolgt oft eine Bestätigung durch den Schadensgutachter, dass repariert wurde. Hierfür rechnet dieser etwas ab - meist um die 100 €.
Hintergrund ist oft, dass solte es zu einem weiteren Unfall kommen, die Versicherer einen Nachweis fordern, dass die Schäden aus dem ersten Unfall repariert wurden. Ohne Rechnung ist dies oft nur so nachzuweisen.
Die gegnerischen Haftpflichtversicherer akzeptieren oft die Kosten der Reparaturbestätigung nicht. Sie behaupten, dass diese nicht notwendig sind.