Internetrecht: BGH entscheidet zum Recht auf Vergessen
2018 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt und damit auch das grundsätzliche „Recht auf Vergessen“ im Internet. Doch über Löschpflichten von Suchmaschinenbetreibern wurde auch danach noch gestritten. Nun wird erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren zur Löschpflicht von Google entscheiden.
Keine Verlinkung auf ältere Berichterstattung?
In dem ersten Verfahren geht es um die Frage, ob eine gerechtfertigte Berichterstattung auch nach Jahren noch angezeigt werden darf oder nach einer langen Zeit doch das Interesse des Betroffenen überwiegt.