Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften - Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag
Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sind immer zwei Aspekte zu berücksichtigen:
• Gegenüber den Mitgesellschaftern treten die gesellschaftsrechtlichen Wirkungen gem. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen enthält.
• Gegenüber den Erben tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sofern nicht letztwillige Verfügungen mittels Testament oder Erbvertrag verfasst wurden.