Stellplatz oder Einfahrt zugeparkt - was kann man tun?
Jemand steht auf ihrem gemieteten Parkplatz bzw. Stellplatz?
In vielen Innenstädten ist die Parkplatzsituation schwierig und haben deshalb Privatpersonen und Firmen Parkplätze angemietet. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn Dritte diese Parkplätze kostengünstig nutzen und man selber wieder auf die Suche geschickt wird.
Wie kann man darauf reagieren?
1) Oft wird mit dem Abschleppen gedroht. Kennen Sie aber ein Abschleppunternehmen? Was ist, wenn der Unberechtigte bis dahin weggefahren ist oder er das Auto nicht auslöst. Muss man dann als Auftraggeber für die Kosten des Abschleppunternehmers haften?
2) Am einfachsten ist oft das schlichte Zuparken. Man stellt sich quer hinter das andere Fahrzeug und verhindert so dessen Wegfahren. Nach Anbringen eines Zettel mit der eigenen Adresse und Telefonnummer an dessen Scheibe ist, so hofft man, alles klar und wird sich der so Zugeparkte bei einem melden. Diese einfache Lösung hat aber mehrere Haken. Der Zettel kann abfallen. Zum Anderen parken Sie damit oftmals weitere Fahrzeuge zu bzw. haben selbst keinen richtigen Parkplatz und stehen noch teilweise auf der Straße. Kommt dann der Falschparker wieder, so müssen Sie Ihr Fahrzeug wegfahren. Sie gehen aber weiterhin auch das Risiko ein, dass der Falschparker die Polizei ruft und Sie wegen Nötigung anzeigt.
Im Ergebnis raten wir von beiden Varianten ab.
3) Rechtlich sauber ist dagegen die Möglichkeit, den Unberechtigten bzw. Falschparker abzumahnen. Es ist egal, ob Ihre Zufahrt, Einfahrt, Garage oder Ihr Parkplatz zugestellt ist. Wichtig ist aber, dass ein auffälliger Warnhinweis, dass unberechtigte Parker sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden, vorhanden ist.
Wir empfehlen, dass abgestellte Fahrzeug zu fotografieren und so den Parkverstoß beweissicher zu dokumentieren. Auf dem Foto sollte das Kfz-Kennzeichen deutlich erkennbar sein. Optimal ist noch eine Einblendung des Datums und der Uhrzeit, dies lässt sich bei den meisten Apparaten einfach einstellen. Sicherheitshalber sollten mehrere Fotos gemacht werden. Notfalls reicht aber auch eine Zeugenaussage durch einen Dritten und das Aufschreiben des Kennzeichens.
Anschließend geben Sie diese Unterlagen an eine entsprechend spezialisierte Kanzlei. Wir nehmen solche Unterlagen z. B. auch bequem per Email entgegen und führen den entsprechenden Schriftverkehr für Sie. Es wird der Halter des Fahrzeugs durch uns ermittelt und eine Abmahnung zugestellt. Darin muss sich der andere verpflichten, unter Androhung einer schmerzhaften Vertragsstrafe Ihren Parkplatz nicht mehr zu nutzen. Zum anderen muss er die Anwaltskosten tragen und wird regelmäßig auch eine geringe Parkgebühr gefordert. Im Ergebnis haben Sie damit ein wesentlich geringeres Kostenrisiko als bei einem Abschleppen und erhalten eine Entschädigung. Die Wiederholungsgefahr dürfte erheblich sinken.
Rechtsanwältin Krönert
Bandmann & Krönert Partnerschaft
Ihr Anwalt in Cottbus & Hoyerswerda
www.rechtsanwalt-bk.de
Frau Rechtsanwältin Krönert hat den Kurs zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht erfolgreich abgeschlossen und bearbeitet vertieft u.a. das Mietrecht, Wohneigentumsrecht, Maklerrecht und Pachtrecht. Nicht nur in Cottbus, Peitz, Lübben, Burg, Lübbenau, Spremberg, Großräschen, Calau, Senftenberg, Forst oder Hoyerswerda sondern in der ganzen Region berät oder vertritt sie Sie zu allen Fragen rund um diese Themen.
Das WEG-Recht beschäftigt sich mit dem Wohnungseigentum bzw. der Eigentumswohnung. Dazu gehören z.B. Fragen zum Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Verwalter, Hausgeld u.v.m.. Das Mietrecht geht z.B. auf Fragen zum Mietvertrag, Wohnungsmietvertrag, Schönheitsreparaturen, Wohnungsübergabe, Wohnungsmängel, Mietminderung, Betriebskosten bzw. Betriebskostenabrechnung oder Kündigung des Mietvertrages ein.
Sie ist weiterhin berechtigt, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen und ist Ihr Ansprechpartner u.a. zu den Themen Bußgeld, Verkehrsunfall, Unfallregulierung, Fahrerlaubnis, Schadenersatz, Autokauf.
Weitere Rechtsgebiete werden ebenfalls bearbeitet, z.T. durch andere Rechtsanwälte der Kanzlei. Fragen Sie einfach unverbindlich an und lesen Sie unseren Blog.
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