Apotheker und Ärzte
Apotheker und Ärzte
Weitere Rechtstipps und Aufsätze der Kanzlei Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Apotheker und Ärzte : zurück zum Anfang
Dieser Inhalt wurde erstellt durch Rechtsanwälte Zipper & Collegen und wurde nicht weiter redaktionell geprüft. Sollte dieser Inhalt Rechte verletzen oder anderweitig fragwürdig sein, benachrichtigen Sie uns bitte.
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
© Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.
Apotheker und Ärzte haben nach § 53 Abs. 1 Ziff.3 StPO eine Berechtigung, das Zeugnis zu verweigern. Sie können also ein Zeugnisverweigungsrecht für sich in Anspruch nehmen, wenn sie im Rahmen der Berufsausübung anvertraute Tatsachen nicht preisgeben möchten. Das gleiche gilt für den Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs. Auch für Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und weitere Berufsgruppen, die in § 53 Abs.1 ziff. 3 der Strafprozessordnung genannt sind, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Rechtsgebiete:
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Schlagworte:
Steuerstrafrecht
Arztstrafrecht
Apotheker
Ähnliche Artikel, mehr zu diesem Thema
Apotheker und Ärzte : zurück zum Anfang
Dieser Inhalt wurde erstellt durch Rechtsanwälte Zipper & Collegen und wurde nicht weiter redaktionell geprüft. Sollte dieser Inhalt Rechte verletzen oder anderweitig fragwürdig sein, benachrichtigen Sie uns bitte.
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
© Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben




Service
Hier klicken zur Anmeldung.