Außerordentliche Verdachtskündigung – Abwarten und mehrfach kündigen!

Nachrichten und Mitteilungen
26.07.2011 22:27 Uhr
rechtarbeit - Kanzlei für Arbeitsrecht , Oberursel
Mitteilungen von rechtarbeit - Kanzlei für Arbeitsrecht abonnieren
Außerordentliche Verdachtskündigung – Abwarten und mehrfach kündigen!

In seinem Urteil vom 27.01.2011 (2 AZR 825/09) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass eine mehrfache Verdachtskündigung bei ein und derselben Tat möglich ist. Der Arbeitgeber kann danach erneut kündigen, wenn er neue, den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsachen zum Anlass einer weiteren Kündigung nimmt. Solche Tatsachen können beispielsweise die Anklageerhebung im Strafverfahren oder das Erlangen neuer Beweismittel sein. Der Verdacht beziehe sich dann zwar auf die gleiche Tat, die zweite Kündigung jedoch auf eine erweiterte und damit neue Tatsachengrundlage, welche  die zwei Wochen Frist des § 626 II BGB erneut in Gang setze.

Für den Arbeitgeber erleichtert diese Rechtsprechung die Fragestellung erheblich welcher Zeitpunkt der richtige für die Aussprache einer Verdachtskündigung ist. Im Zweifel spricht nun alles für eine frühe Kündigung, da im Laufe des Aufklärungszeitraums weitere Zeitpunkte zu erwarten sind, in denen der Verdacht „dringend genug“ ist, um eine weitere Verdachtskündigung aufgrund der neuen Tatsachen nachzulegen. Auch etwaige Versäumnisse bei der Einhaltung der Frist des § 626 II BGB können eine spätere zweite Kündigung motivieren, da die Frist mit Kenntnis der neuen verdachtsverstärkenden Tatsachen erneut zu laufen beginnt.

Erweist sich der Tatverdacht übrigens als berechtigt, ist die Verdachtskündigung nicht etwa deshalb unwirksam. Eine Tatkündigung ist nicht parallel erforderlich.

http://rechtarbeit.wordpress.com/

Rechtsgebiete: 
Arbeitsrecht
Schlagworte: 
Kündigung
Rechtsanwalt Oberursel
Verdachtskündigung
Weitere Mitteilungen und Nachrichten der Kanzlei rechtarbeit - Kanzlei für Arbeitsrecht Dieser Inhalt wurde erstellt durch rechtarbeit - Kanzlei für Arbeitsrecht und wurde nicht weiter redaktionell geprüft. Sollte dieser Inhalt Rechte verletzen oder anderweitig fragwürdig sein, benachrichtigen Sie uns bitte.
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
© Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.

Service Service

Content cloud

  • Verdachtskündigung
  • Kündigung
  • Tatsachen
  • Verdacht
  • Frist
  • Arbeitgeber
  • Aufklärungszeitraums
  • Bundesarbeitsgericht
  • Tatsachengrundlage
  • Anklageerhebung
  • Strafverfahren
  • Rechtsprechung
  • Rechtsgebiete
  • Fragestellung
  • Versäumnisse
  • Tatkündigung
  • Beweismittel
  • Arbeitsrecht
  • Schlagworte
  • Tatbegehung

Hinweis und Information

Kanzlei-Seiten.de ist das Premiumportal der proxiss GmbH im Bereich Online Kanzleimarketing, Rechtsanwälte und Mandanten. Alle Produkte unseres Bereichs werden über dieses Portal gesteuert. Kanzlei-Seiten.de ist mehr als ein Branchenverzeichnis, wir sind das soziale Netzwerk im Bereich Recht.
Vielen Dank für Ihr Interesse.