Schmerzensgeld, was kann ich verlangen ?
Das Schmerzensgeld ist schon ein komisches Ding. Denn mit ihm soll etwas mit Geld ausgeglichen werden, was eigentlich "immateriell" ist, also gar nicht mit Geld wiedergutgemacht werden kann.
Wer verletzt wurde und Kosten für Ärzte, Krankenhäuser oder Medikamente aufbringen musste, dem werden diese Aufwendungen als materieller Schaden ersetzt, weil man eine wirkliche Einbuße hatte. Wie aber sind "Schmerzen" im weitesten Sinne zu bewerten ? Der Gesetzgeber hat auch diese immateriellen Schäden für vom Schädiger ersatzpflichtig gehalten und deshalb einen Schmerzensgeldanspruch in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt.
Nach landläufiger Meinung gibt es eine Schmerzensgeldtabelle, die die einzelnen Verletzungen mit einer bestimmten gar vorgeschriebenen Geldsumme ausgleicht. Doch so einfach liegen die Dinge nicht. Schmerzensgeld hat sich nach den individuellen merkmalen des Einzelfalls zu richten. Denn das Schmerzensgeld hat eine Wiedergutmachungs- und Ausgleichsfunktion. Der einem Schadensereignis zu Grunde liegende Sachverhalt ist einer ganz umfangreichen Aufklärung zu unterziehen. Natürlich spielen die erlittenen Verletzungen eine große Rolle. Aber auch, wie lange die Heilbehandlung dauerte, ob eine Wiederherstellung überhaupt möglich ist u n d wie sich die Verletzung in ihren Folgen auf die konkrete verletzte Person in seiner persönlichen und beruflichen Ausgestaltung auswirkt. Ebenso Berücksichtigung findet, ob der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Oder ob eine Haftpflichtversicherung (etwa nach einem Verkehrsunfall) die notwendige Schadensregulierung verzögert.
Aber auch Schmerzensgeld kann derjenige verlangen, welcher nicht auf den ersten Blick sichtbar, verletzt wurde.
So wurde die entgangene Urlaubsfreude als schmerzensgeldpflichtig angesehen.
Aber auch Stalking-Opfer haben je nach gesundheitlichen Auswirkungen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Im Rahmen der Persönlichkeitsverletzung, etwa bei Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, können Schmerzensgeld die Folge sein. Hier richtet sich die Höhe auch danach, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Verletzende dadurch erlangt hat.
Ein weiterer Aspekt stellt die Diskriminierung dar. Je nach Schwere, kann auch hier die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes angezeigt sein.
Immer wieder überraschend ist es allerdings, dass nach dem Gesetz Schmerzensgeldansprüche ausscheiden, wenn das Schadensereignis im Rahmen einer betrieblichen oder ähnlichen Beschäftigung (z. B. Arbeitsunfall) passiert ist.
Auch der mittelbar Geschädigte kann meist kein Schmerzensgeld beanspruchen. Dies trifft insbesondere Familienangehörige, die schwerste Verletzungen oder gar den Tod eines geliebten Menschen "aushalten" müssen.
Ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeldansprüche haben, kannmit Ihnen letztlich optimal nur ein Rechtsanwalt erarbeiten. Dabei ist die Anspruchsdurchsetzung in der Regel für den Geschädigten kostenfrei, weil die Anwaltskosten vom Schädiger zu übernehmen sind.
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