Gültigkeit von EU-Führerscheinen in Deutschland
Wer seinen Führerschein verliert, weil er vor allem unter Alkohol oder Drogen gefahren ist, hat ein Problem: Die MPU! Denn diese wird in den meisten Fällen von den Führerscheinbehörden angefordert; sollte sie negativ ausfallen, bleibt der Bewerber auch nach Verbüßung der Strafe ohne seinen Führerschein mit vor allem beruflichen Folgen und sozialem Abstieg.
Die Lösung hieß und heißt EU-Führerschein, der scheinbar einfach im Ausland zu erwerben ist und im Inland anzuerkennen sei. ein ungutes Gefühl verbleibt jedoch - und das zu Recht.
Die Rechtslage ist nach wie vor hochkompliziert und soll hier nur grob skizziert werden:
Wer heute seinen EU-Führerschein im Ausland erwerben will, der kann nach der Neuregelung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung im Inland tatsächlich ohne Fahrerlaubnis fahren, wenn ihm zuvor im Inland wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde und im Inland eine MPU-Auflage besteht. Und dies unabhängig, ob auf dem ausländischen Führerschein ein deutscher oder ausländischer Wohnort vermerkt ist.
Wer vor 2009 seinen Führerschein im Auland erworben hat, bei dem kommt es darauf an, ob er auf dem Führerscheindokument einen ausländischen oder einen inländischen Wohnsitz vermerkt hat. Gibt es einen ausländischen Wohnort, dann ist er in der Regel gültig. Doch auch in diesem Fall droht oft Ärger mit Polizei- und Gerichtsbehörden, die meist in Rechtsunkenntnis für durchaus großen Schaden beim Führerscheininhaber auslösen können.
Ist ein deutscher Wohnsitz aufgedruckt, dann ist man zwar zunächst "straffrei", weil der Führerschein anzuerkennen ist, aber die Verwaltungsbehörde kann unabhängig davon, ob eine verkehrsrechtliche Vorbelastung besteht oder nicht, den Inlandsgebrauch abererkennen. Dies trifft viele, die den Führerschein im Ausland vor allem aus Kostengesichtspunkten erworben haben. Doch auch dagegen gibt es rechtliche Möglichkeiten der Hilfe, auch wenn jüngst der EuGH mit Urteil vom 19.05.2011 (Urteil Grasser) diese Vorgehensweise grundsätzlich gebilligt hat.
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