Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH für Hurts - „Happiness“

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18.07.2011 12:38 Uhr
Kanzlei Schäfer&Schäfer, München
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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH für Hurts - „Happiness“

Derzeit verschickt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer wieder einmal Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany GmbH für den Download und das öffentliche Zugänglichmachen des Musikalbums Happiness der Gruppe Hurts.

 

Eine solche Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wirkt allein dadurch sehr bedrohlich, dass auf bis zu 20 Seiten Rechtssprechung diverser Gerichte in ganz Deutschland zitiert wird; das Landgericht Köln oder Bielefeld einen Beschluss erlässt, wonach der Provider Auskunft zu erteilen hat und Ihre persönliche IP-Adresse bekannt geben muss. Zur Erledigung der gesamten Angelegenheit wird schließlich eine äußerst kurze Frist gesetzt.

Der juristische Laie gerät hier verständlicherweise schnell in Panik und unternimmt die falschen Schritte.
 

Bitte nehmen Sie auf keinen Fall direkten Kontakt mit einer solchen Abmahnkanzlei auf um die Angelegenheit selbst zu regeln, bevor Sie nicht den Rat eines fachkundigen Anwalt für das Urheberrecht eingeholt haben. Sie haben nun mehrere Möglichkeiten zu reagieren:
 

  1. Sie könnten "den Kopf in den Sand stecken" und nichts unternehmen. Diese Variante ist nicht besonders empfehlenswert, weil Sie dann automatisch mit einem einstweiligen gerichtlichen Verfügungsverfahren mit sehr teurem Prozesskosten überzogen werden und dieses garantiert verlieren würden.

  2. Sie wollen in ihrer verständlichen Angst die Angelegenheit so schnell wie möglich los werden und das Problem durch Geldzahlung und Unterschrift unter die Unterlassungserklärung, die Ihnen überlassen wurde, erledigen. Auch diese Lösung ist nicht besonders empfehlenswert, da Sie sowohl gegenwärtig als auch zukünftig sehr teuer ist/sein wird.

  3. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der Ihnen die Unterlassungserklärung hoffentlich erfolgreich modifiziert und im Übrigen zahlen Sie den gewünschten Betrag an die Abmahnkanzlei. Auch diese Variante ist nicht unsere erste Wahl, da Ihnen schlichtweg zusätzliche Kosten entstehen und nicht sicher ist, dass die Unterlassungserklärung auch wirklich entschärft ist.

  4. Sie können sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Georg Schäfer hat schon tausende solcher Fälle erfolgreich bearbeitet und sich in den letzten Jahren immer mehr auf die Rechtsgebiete der Neuen Medien und speziell das Urheberrecht spezialisiert. Wir entschärfen für Sie die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung und vertreten Sie zu einem fairen und vernünftigen Pauschalpreis. Ein erstes Vorgespräch per E-mail oder Telefon ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne:

 

089/535135 oder info [at] schaeferundschaefer [dot] de

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