Vertragsarzt als Amtsträger oder Beauftragter - quo vadis, Pharmamarketing?

Nachrichten und Mitteilungen
25.08.2011 10:41 Uhr
FRP Rechtsanwälte, Wuppertal
Mitteilungen von FRP Rechtsanwälte abonnieren
Vertragsarzt als Amtsträger oder Beauftragter - quo vadis, Pharmamarketing?

Die Gewährung von wirtschaftlichen Vorteilen an niedergelassene Kassenärzte, um diese zur Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel zu motivieren, ist nur dann strafbar, wenn die Kassenärzte Amtsträger i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB sind, so dass die Bestechungstatbestände (§§ 333, 334 StGB) in Betracht kommen, oder wenn die Kassenärzte Beauftragte der Krankenkassen i.S.d. Tatbestandes des § 299 StGB sind. Beide Rechtsfragen werden in der Literatur kontrovers diskutiert und sind in der Rechtsprechung nicht geklärt. Der 3. Strafsenat des BGH bejaht beide Fragen und hat sie gemäß § 132 Abs. 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen zur Fortbildung des Rechts vorgelegt (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, 3 StR 458/10).  Die Vorlegungsfragen werden sich in einer Vielzahl von Verfahren stellen. Ihre Beantwortung wird richtungsweisend für die Rechtsanwendung bei der strafrechtlichen Verfolgung des sogenannten Pharmamarketings sein (Lampe jurisPR-StrafR 16/2011, Anm. 1).

Der 5. Strafsenat des BGH hat unter Bezugnahme auf den inhaltsgleichen Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats dem Großen Senat für Strafsachen ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte (Kassenärzte) Amtsträger oder – hilfsweise – Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind (BGH, Beschluss vom 20.07.2011, 5 StR 115/11, juris-Newsletter vom 21.07.2011). 

 Die weitere Rechtsentwicklung wird sorgfältig zu beobachten und in der Präventions- sowie Compliance-Beratung sowohl der Pharma-Vertriebs-Branche als auch der Ärzteverbände zu berücksichtigen sein. Es steht zu besorgen, dass der Große Senat für Strafsachen beide Vorlagefragen unter Hinweis auf § 73 Abs. 2 SGB V bejahen wird.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Andreas Plümpe

 

Rechtsgebiete: 
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Arztstrafrecht
Schlagworte: 
Strafrecht
Arzt
Compliance
Plümpe
Korruption
Weitere Mitteilungen und Nachrichten der Kanzlei FRP Rechtsanwälte Dieser Inhalt wurde erstellt durch FRP Rechtsanwälte und wurde nicht weiter redaktionell geprüft. Sollte dieser Inhalt Rechte verletzen oder anderweitig fragwürdig sein, benachrichtigen Sie uns bitte.
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
© Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.

Service Service

Content cloud

  • Kassenärzte
  • Strafsachen
  • Senat
  • Amtsträger
  • Beauftragte
  • Strafsenat
  • Beschluss
  • Plümpe
  • Großen
  • Pharma-Vertriebs-Branche
  • Bestechungstatbestände
  • Strafrecht Andreas
  • Compliance-Beratung
  • Rechtsentwicklung
  • Vorlagebeschluss
  • Steuerstrafrecht
  • Pharmamarketings
  • Vorlegungsfragen
  • Ärzteverbände
  • Rechtsanwendung

Hinweis und Information

Kanzlei-Seiten.de ist das Premiumportal der proxiss GmbH im Bereich Online Kanzleimarketing, Rechtsanwälte und Mandanten. Alle Produkte unseres Bereichs werden über dieses Portal gesteuert. Kanzlei-Seiten.de ist mehr als ein Branchenverzeichnis, wir sind das soziale Netzwerk im Bereich Recht.
Vielen Dank für Ihr Interesse.