Adhäsionsantrag eines Minderjährigen
Adhäsionsantrag eines Minderjährigen
Weitere Mitteilungen und Nachrichten der Kanzlei Ferner und Kollegen
Dieser Inhalt wurde erstellt durch Ferner und Kollegen und wurde nicht weiter redaktionell geprüft. Sollte dieser Inhalt Rechte verletzen oder anderweitig fragwürdig sein, benachrichtigen Sie uns bitte.
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
© Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.
Das höchstpersönliche Recht für einen anderen einen Adhäsionsantrag zu stellen, ist Ausfluss der elterlichen Sorge.
Der für den minderjährigen Verletzten gestellten Adhäsionsantrag gestellte Antrag eines Rechtsanwalts ist daher nur dann wirksam, wenn dieser vom gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen hierzu bevollmächtigt war.
(BGH Beschluss vom 16.12.2008)
Rechtsgebiete:
Opferrecht
Schlagworte:
Opferrecht
Adhösionsantrag
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
© Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.



Service