Sollte die Regulierung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall dem Anwalt übergeben werden?
Schadensersatz nach Verkehrsunfall
In zunehmendem Maße versuchen Haftpflichtversicherer nach Unfällen im Straßenverkehr ihr Schadensmanagement durchzuführen. Der Geschädigte erhält Formularschreiben, in dem ihm mitunter verkürzt einige Schadenersatzansprüche dargestellt werden - etwa Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Es wird mitunter angeboten, einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung des entstandenen Schadens zu beauftragen.
Beim Geschädigten entsteht dadurch oftmals der irreführende Eindruck, der Haftpflichtversicherer würde objektiv und umfassend den Unfall zugunsten des Geschädigten regulieren.
Es ist darauf zu verweisen, dass es dem Versicherer als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen vor allem darum geht, Kosten zu senken. Dazu gehören nicht nur die unmittelbar durch die Einschaltung eines Anwaltes oder freien Gutachters entstehenden Kosten.
Der Anwalt des Geschädigten ist dessen Interessenvertreter und wird die Abrechnung des Haftpflichtversicherers kritisch überprüfen. Darüber hinaus wird er den Sachverhalt auf weitere Schadenersatzansprüche und deren korrekte Höhe überprüfen.
Der Verkehrsanwalt wird den Sachverhalt und die Regulierung "steuern". Gerade am Anfang sind wichtige Weichen zu stellen. Es müssen z.B. Beweise gefunden und gesichert werden, es ist zu überlegen, ob mit der Reparatur schon begonnen werden kann oder ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen ist, ob ein Gutachter eingeschaltet werden sollte oder ein Kostenvoranschlag für die Reparatur genügt, ob das zerstörte Fahrzeug verkauft werden sollte oder nicht.
Der auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt kann mindestens auf Augenhöhe mit dem Versicherungsmitarbeiter oder Großschadensbearbeiter verhandeln. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung, die möglichen Schäden und deren Regulierung. Damit wird der Wissensvorsprung zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Geschädigten ausgeglichen.
Der durch den Unfall Geschädigte wird durch den Anwalt bei der Regulierung entlastet und spart so Zeit und Nerven, die ihm niemand erstatten würde.
Die beim Anwalt anfallenden vorgerichtlichen Kosten orientieren sich am Streitwert und werden (soweit der gegnerische Versicherer reguliert) von dieser übernommen. Im Regelfall fallen beim Mandanten also keine Kosten für die anwaltliche Tätigkeit an. Dies ist vielen Geschädigten nicht bewußt.
Erfahrungsgemäß kann eine Unfallregulierung in den meisten Fällen vorgerichtlich abgeschlossen werden und der Geschädigte erspart sich somit auch einen Prozess. Es lohnt sich also nicht zu warten, bis die Verhandlungen festgefahren sind und nur noch die Klage möglich ist.
Im Ergebnis kann daher nur geraten werden, von Anfang an einen Anwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen und nicht "allein in den Ring zu steigen".
Martin Bandmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Büro in Hoyerswerda / Cottbus
Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" erworben haben. Zu den Schwerpunkten gehört daher u.a. die Unfallregulierung, die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Nutzungsausfall uvm., die Verteidigung im Strafverfahren oder im Bußgeldverfahren, die Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, Bußgeldbehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft und Versicherern; die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach Autokauf oder Reparatur in der Werkstatt gehört dazu.
Egal ob in Hoyerswerda, Cottbus, Spremberg, Peitz, Wittichenau, Lauta, Guben, Calau, Großräschen, Bautzen, Burkau, Königswartha, Lübben, Burg, Senftenberg, nach einem Unfall auf der A15, B96 oder B97 oder weit über die Region hinaus, wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr.
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