Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
Ein Wohnsitzverstoß führt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Baden- Württemberg (Beschluss vom 30.05.2011, Az: 10 S 2640/10) dazu, dass die deutschen Behörden die von einem anderen EU- Mitgliedsstaat erteilte EU- Fahrerlaubnis nicht anerkennen müssen.
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen und Beschlüssen, die eine Umgehung der deutschen Anforderungen an die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis, insbesondere die geforderte MPU, erschweren wollen.
Im hier entschiedenen Fall hatte der Antragsteller mehrfach in Deutschland versucht eine Fahrerlaubnis zu beantragen und war immer wieder an dem Medizinisch-Psychologischen Gutachten (MPU/ im Volksmund Idiotentest) gescheitert. Das letzte negative Gutachten datierte auf den 15.07.2004 und ergab im Fazit, dass nicht mit der notwendigen Sicherheit auszuschließen sei, dass der Antragsteller auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen würde.
Daraufhin hatte der Verkehrsteilnehmer in der Tschechei eine Fahrerlaubnis abgelegt, war 4 Jahre lang ohne Probleme in Deutschland unterwegs gewesen und dann vermutlich bei einer Kontrolle zufällig aufgefallen. Auf Grund der dann wahrscheinlich an die Fahrerlaubnisbehörde gegebenen Kontrollmitteilung hatte die Fahrerlaubnisbehörde ihm u. a. untersagt, diese hier in Deutschland zu nutzen und die entsprechenden Verwaltungsakt für sofort vollziehbar erklärt. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes war er scheinbar hiergegen vorgegangen.
Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart, wie auch der Verwaltungsgerichtshof hatten den Verwaltungsakt der Behörde aufrechterhalten und nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage den Antrag im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Ob die entsprechenden Entscheidungen letztendlich nach langem Streit in der Hauptsache vor dem EuGH Bestand haben werden, bleibt abzuwarten.
In der Praxis bleibt damit aber festzuhalten, dass ein Ausweichen auf die EU- Fahrerlaubnis mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist. Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden werden versuchen, eine Nutzung dieser ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu unterbinden. Insofern ist dem entsprechend betroffenen Personenkreis anzuraten, sich durch entsprechende Experten beraten zu lassen und zu prüfen, inwiefern die Fahrerlaubnis in Deutschland erfolgreich wiedererlangt werden kann. Regelmäßig ist hier die MPU der Knackpunkt.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Büros in Hoyerswerda / Cottbus
www.rechtsanwalt-bk.de
Die Kanzlei verfügt über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und eine entsprechende Fachanwältin. Zu den Schwerpunkten gehört u.a. die Regulierung von Unfällen, Geltendmachung von Schmerzensgeld, Durchsetzung von Schadenersatz, Abwehr von Bußgeldbescheiden oder Verteidigung bei Verkehrsstraftaten, z.B. in Lübben, Großräschen, Hoyerswerda, Cottbus, Forst, Kamenz, Spremberg oder Senftenberg.
Herrn Bandmann wurde 2007 als ersten Anwalt in Hoyerswerda der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen.
Neben dem Verkehrsrecht wird insbesondere das Mietrecht, WEG-Recht und Maklerrecht durch die Kollegin Krönert mit (Kanzleisitz in Cottbus, Kurs zum Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht vorhanden) bearbeitet. Herr Bandmann bearbeitet weiterhin vertieft das Arbeitsrecht und vertritt Sie als Anwalt etwa bei Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn vor dem Arbeitsgericht.
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