SHB-Fonds in Schieflage
„Einkaufszentrum Carré Göttingen“ droht die Zahlungsunfähigkeit und „Businesspark Stuttgart“ unterliegt in Prozess wegen Verletzung von Aufklärungspflichten vor dem Landgericht München I.
Die Lage des SHB-Fonds „Einkaufszentrum Carré Göttingen“ ist angespannt. Es ist zu erwarten, dass lediglich ein Verkauf an einen externen Investor den Fonds noch vor der Zahlungsunfähigkeit retten kann. Nachdem lediglich 31 % der stillen Gesellschafter ihr Engagement verlängert haben, müssen demnach 69 % der stillen Gesellschafter bis Mitte Januar ausbezahlt werden. Dies bedeutet, dass kurzfristig Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ca. 5 Millionen Euro auf die Gesellschaft zukommen, welche nach Stand der Dinge wohl nicht geleistet werden können. Die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (so der neue Name der SHB) befindet sich daher in „intensiven Verkaufsverhandlungen“ deren Ausgang offen ist. Sollte der Verkauf scheitern bliebe als Folge wohl lediglich die Insolvenz mit den entsprechenden Folgen für die Anleger und das investierte Kapital.
Im SHB-Fonds „Businesspark Stuttgart“ wurden bereits im Jahre 2005 die Beteiligungsvarianten „Renditemaxx“ und „Clevere Kombi“ von der BaFin als unerlaubte Bankgeschäfte gerügt und die Rückabwicklung gefordert, welche durch eingeholte schriftliche Bestätigungen der Anleger und mit Hilfe des Vertriebs und des Beirats in den meisten Fällen noch abgebogen werden konnten. Nunmehr hat aber das Landgericht München I mit einem Urteil vom 16.08.2010 die SHB wegen Verletzung von Aufklärungspflichten zur Rückabwicklung verurteilt. Nach Ansicht der Richter hätte die Gesellschaft darüber aufklären müssen, dass Zweifel über die Vereinbarkeit von Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit dem Bankrecht bestehen. Da dies nicht erfolgt sei, müsse der Anleger so gestellt werden, als hätte er sich an dem Fonds nicht beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anleger beider Fonds ist angesichts dieser Nachrichten dringend zu raten sich hinsichtlich der Möglichkeiten zum Ausstieg aus den Fonds rechtlich beraten zu lassen. Insbesondere das Urteil des Landgerichts München I gibt Anlass zur Hoffnung, dass investierte Gelder zumindest teilweise erfolgreich zurückgefordert werden können.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
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