Südwest Finanz Vermittlung AG – Ausstieg möglich

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13.04.2011 17:15 Uhr
Anwaltskanzlei Senn, Stuttgart
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Südwest Finanz Vermittlung AG – Ausstieg möglich

Die Südwest Finanz Vermittlung AG aus Markdorf  besteht aus drei eigenständigen Aktiengesellschaften (Südwest Finanz Vermittlung AG, Zweite AG und Dritte AG)

Alle drei Gesellschaften versprachen den Anlegern mit ihrem Produkt „Südwestrenta plus“ hohe Gewinne aus einer Kombination von Immobiliensicherheit und Aktienrenditen in Verbindung mit Steuervorteilen (welche die Anleger bis zur Höhe ihrer Einlagen erzielen könnten).

Sobald die einzelnen Gesellschaften in die Gewinnphase eintraten, wurde den Anlegern nahe gelegt, in die nächste Gesellschaft überzutreten, um weitere Steuervorteile erzielen zu können (sog. Steigermodell).

Die Beteiligungsverträge wurden entweder mit einer Einmaleinlage oder monatlichen Ratenzahlungen, oft auch mit einer Kombination aus beidem geschlossen.

Geworben wurde mit dem Schlagwort einer sicheren Altersvorsorge. Die hohe Rendite und die Steuervorteile würden bei Beendigung der Beteiligung zu einer hohen monatlichen Rente führen.

Das Risiko der Anleger wurde bei den Beratungsgesprächen selten erwähnt. Bei der „Südwestrenta plus“ handelt es sich um eine mitunternehmerische Beteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung, weshalb jeder einzelne Anleger zwar am Gewinn, aber natürlich auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist. Insbesondere wurde oft verschwiegen, dass die eingezahlten Gelder einem Totalverlustrisiko unterliegen und somit im ungünstigsten Fall alle Gelder verloren sind.

Bereits Ende 2003 warnte die Stiftung Warentest vor der „Südwestrenta plus“, weshalb diese Anlageform auf die Warnliste gesetzt wurde.

In den vergangenen Jahren gab es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, welche sich mit der „Südwestrenta plus“ beschäftigten. Die Chancen für die Anleger, die zumeist langfristigen Verträge zu beenden und idealerweise auch noch die bezahlten Einlagen zurückzuerhalten, stehen hierbei gut.

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Gerne stehe ich für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Torsten Senn

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete: 
Bank- und Kapitalmarktrecht
Schlagworte: 
Südwest
Finanz
Dritte
Zweite
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