Anwaltskanzlei Jendral

Lange Geismarstr. 55
37073 Göttingen
Telefon: 0551- 4 88 31 69
Telefax: 0551- 4 88 31 79
Email: kontakt [at] anwaltskanzlei-jendral [dot] de
Web: http://www.anwaltskanzlei-jendral.de
Über Anwaltskanzlei Jendral
Ich bin als Anwältin im Opferrecht tätig.
Im Zusammenhang mit einer Straftat können sich vielschichtige Rechte und Probleme für das Opfer der Tat ergeben. In der Kanzlei Jendral besteht der Anspruch, dass Sie umfassend rechtlich beraten und betreut werden, damit Sie nicht für jedes Problem zu einem anderen Anwalt bzw. zu einer anderen Kanzlei gehen und im schlimmsten Fall mehrfach erneut ihr Leid erzählen müssen.
Sofern Sie Opfer einer Straftat geworden sind, berate ich Sie gerne, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um aktiv für Ihre Rechte einzutreten sowie Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich möchte Sie als Anwältin – in dieser ohnehin schwierigen Zeit - unterstützen, entlasten und Ihnen dabei helfen ihre Schutzrechte auf dem Weg zwischen der Strafanzeige und der Hauptverhandlung wahrzunehmen.
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Wurde bereits eine Anzeige gegen den Täter oder die Täterin erstattet, bleibt Ihnen in der Regel eine Zeugenaussage nicht erspart. Es ist wichtig zu wissen, dass nach Erstattung einer Anzeige oft ein Verfahren in Gang gesetzt wird, dass nicht mehr aufzuhalten ist, weil der Staat von sich aus ermitteln muss. In diesem Verfahren erhalten Sie die Rolle eines Zeugen oder einer Zeugin. Als Zeugenbeistand möchte ich Sie auf die Problematiken dieser Rolle vorbereiten und im Prozess unterstützen.
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Sollten Sie noch keine Anzeige erstattet haben – unerheblich aus welchem Grund – berate ich Sie über die Folgen einer Anzeigenerstattung, unterstütze Sie bei der Anzeigenerstattung oder Erstatte – nach ihrem Willen - für Sie die Anzeige.
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Ich helfe Ihnen Beweise zu sichern wie z.B. Atteste oder Namen von Zeugen zusammenzutragen und Gedächtnisprotokollezu fertigen.
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Ich bereite Sie auf Ihre Rolle in der Hauptverhandlung vor und/oder begleite Sie in der Hauptverhandlung als Zeugenbeistand oder in der Position der Nebenklagevertretung. Die Nebenklage bietet Ihnen die Möglichkeit aktiv am Prozess beteiligt zu sein und weitergehende Rechte wie z.B.die Beantragung von Akteneinsicht durch einen Anwalt/ eine Anwältin wahrzunehmen.
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Ich berate Sie über die Möglichkeiten ggf. Anordnungen zum Schutz vor weiteren Übergriffen oder Belästigungen durch den Täter oder die Täterin bei Gericht zu beantragen und unterstütze Sie dabei.
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Ich informiere Sie über Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche, die Möglichkeiten der Geltendmachung solcher Ansprüche in Straf- oder Zivilverfahren und unterstütze Sie bei der Umsetzung.
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Unter Umständen besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wie z.B. eine Rente zu beantragen. Ich informiere Sie über diese Thematik und helfe Ihnen ggf. dabei solche Ansprüche zu beantragen.
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Falls Sie über die Möglichkeit eines Täter - Opfer - Ausgleiches nachdenken, helfe ich Ihnen auf diesem Weg.
Neben der freien Anwaltswahl, die mit finanziellen Belastungen verbunden sein kann, hat das Opfer einer Straftat in einigen Fällen das Recht auf eine „Opferanwältin“, die ihm auf Staatskosten beigeordnet wird. Ich informiere Sie über Kosten bevor sie entstehen und über Ihre Möglichkeiten bei Opferschutzorganisationen finanzielle Hilfe zu beantragen. Vielfach werden die Kosten für die Wahrnehmung von Rechten der Opfer von solchen Organisationen übernommen.
Weiterhin unterstütze ich Sie gerne dabei den Kontakt zu Beratungsstellen und anderen Anlaufstellen für gewaltbetroffene Menschen aufzunehmen


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