Mitteilungen - Anwalt Carsten Herrle, Urheberrechtsbüro

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Uns erreicht eine weitere Abmahnung des
Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg
im Auftrag der
RGF Productions Ltd.
wegen des Films
“Fetisch-Fantasien junger Frauen”.
Der Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg mahnt im Auftrage der irischen Firma RGF Productions Ltd. diverse “Filmwerke” pornographischen Inhalts wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab und fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Munderloh die Zahlung von 780,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
fetisch-fantasien, Munderloh, RGF productions, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Tiberius Film GmbH & Co. KG
wegen des Filmwerkes
“Monster Worms – Angriff der Monsterwürmer”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf, Frommer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Waldorf, Frommer die Zahlung von zumindest 956,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, monster worms, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht, Waldorf Frommer
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
im Auftrag der
MIG Film GmbH
betreffend den Film
“WGF – Everyman’s War – Hölle in den Ardennen”.
Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller die Zahlung von 910,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, MIG Film, Negele, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht, WGF
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Universum Film GmbH
wegen des Filmwerks
“Winx Club – Das Magische Abenteuer”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung von zumindest 956,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Universum Film, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht, Waldorf Frommer, Winx Club
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen des Musikwerks
Michel Telo – “Ai Se EuTePego”
auf diversen Samplern.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Daniel Sebastian die Zahlung von zumindest 680,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Daniel Sebastian, Michel Telo, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Tiberius Film GmbH & Co. KG
wegen des Filmwerkes
“Dark World – Das Tal der Hexenkönigin”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf, Frommer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Waldorf, Frommer die Zahlung von zumindest 956,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Tiberius Film GmbH, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht, Waldorf Frommer
Uns erreicht eine Abmahnung der
Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin
im Auftrag der
Euro-Cities AG
wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützen Kartenausschnitten
des Stadtplandienstes www.stadtplandienst.de.
Die Euro-Cities AG lässt als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den auf www.stadtplandienst.de öffentlich zugänglich gemachten und für die weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angebotenen Stadtplänen urheberrechtliche Abmahnungen über die Kanzlei Meissner & Meissner verschicken.
Abmahnung, Euro-Cities Ag, Kartenausschnitte, Meissner&Meissner, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
MIG Film GmbH
betreffend den Film
“Groupie – Sie beschützt die Band”.
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei FAREDS die Zahlung von 980,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, FAREDS, Groupie, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Aergo Trade GmbH
wegen des Musikwerks
“Dave 202 – We are one”
auf diversen Samplern.
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei FAREDS die Zahlung von 980,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Dave 202, FAREDS, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
MIG Film GmbH
betreffend den Film
“Luster – Das zweite Ich”.
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei FAREDS die Zahlung von 980,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Das zweite Ich, Luster, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Aergo Trade GmbH
wegen des Musikwerks
“Dave 202 – We are one”
auf diversen Samplern.
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei FAREDS die Zahlung von 980,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Dave202, FAREDS, Schadensersatz, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Aergo Trade GmbH
wegen des Musikwerks
“Other Ego – What’s my name”
auf diversen Samplern.
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei FAREDS die Zahlung von 980,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, FAREDS, Other Ego, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei C-S-R bzw. CSR aus Ettlingen
im Auftrag der
Fraserside Holdings Ltd.
wegen des Films
“Private Specials #51 – Anal Russian Teens Love Creampies″.
Die Anwaltskanzlei C-S-R fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei C-S-R die Zahlung von zumindest 1.175,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Abmahnung, Film, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine Abmahnung der Kanzlei
Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden
im Auftrag des
Herrn Anis Mohamed Ferchichi (“Bushido”)
bezüglich des Musikwerks
“Kay One ft. Mario Winans – I Need A Girl Part 3”
auf diversen Samplern.
Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe die Zahlung von 400,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Bindhardt, Unerlassungserklärung, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin
im Auftrag der
MIG Film GmbH
betreffend das Filmwerk
“Evil Bong – Kiffen kann doch tödlich sein”.
Abmahnung, Baumgarten/Brandt, Evil Bong, Urheberrecht, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann) aus Hamburg
im Auftrag der
Koch Media GmbH
wegen des Computerspiels
“Deus Ex – Human Revolution”.
Die Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann die Zahlung von zumindest 800,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Aßmann, Deus Ex, Urheberrecht, Urheberrecht Abmahnung
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien.
Darin gibt Herr Bachmann an, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde. Im konkreten Fall geht es um eine Nutzung auf der Internetplattform Ricardo.
Das Schreiben ist allerdings nicht als Abmahnung sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.
Abmahnung Bachmann, Aldo Bachmann, Berechtigungsanfrage Bachmann, Urheberechtsverletzung, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht
Im Prozess der GEMA gegen YouTube hat das Landgericht Hamburg heute gegen das Internetportal YouTube entschieden, d.h. von den zwölf strittigen Musiktiteln müssen nunmehr sieben gelöscht werden. Dieses Urteil hat damit eine grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet.
In dem verhandelten Fall ging es um insgesamt zwölf Musiktitel, an denen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hatte. In sieben Fällen ist das Landgericht Hamburg dem Antrag der GEMA gefolgt. Hier sah das Gericht eine sog. Störer-Haftung, so dass die Tochterfirma von Google für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könnne. In den weiteren fünf Fällen wurde der Antrag der GEMA jedoch formal zurückgewiesen, da es hierfür keine Grundlage mehr gab. Es sei nicht ersichtlich, dass die entsprechenden Videos erneut auf der Videoplattform bereitsgestellt worden seien.
GEMA, Gema-Prozess, Internetrecht, Urheberrecht, Urheberrecht, Urteil, you tube
In der letzten Zeit erhielten zahlreiche Menschen Abmahnungen von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wegen angeblicher Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen.
Bei diesen Abmahnungen ist Vorsticht geboten, denn manche von ihnen sind fingiert und stammen keineswegs von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Vielmehr handelt es sich um einen Betrugsversuch eines noch unbekannten Dritten.
Falls sie eine Mahnung der „Wettbewerbszentrale“ erhalten haben, können sie leicht überprüfen, ob es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt. Laut der Zentrale zu Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs unterscheiden sich die fingierten Mahnungen von den ordnungsgemäßen Mahnungen in einigen Punkten und können somit enttarnt werden:
falsche Mahnung, fingierte Mahnung, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht, Warnung, Wettbewerbszentrale
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann) aus Hamburg
im Auftrag der
Koch Media GmbH
wegen des Computerspiels
“Dead Island-Reloaded”.
Die Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Abmahnung, Deas Island, Koch Media, Urheberrecht
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert.
Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen.
Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo sich das Handy im Fahrzeug befindet. Nur darf es nicht in der Hand gehalten werden.
Handy, Straßenverkehrsrecht, StVO, Telefonieren im Straßenverkehr, Verkehrsrecht
Vor einigen Tagen wurde ein Lichtbild, das von einer anderen Person auf die Facebook-Pinnwand des Betroffenen hochgeladen wurde, gegenüber dem Betroffenen abgemahnt. Inhalt der Abmahnung ist, neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadenersatz.
Dieses Vorgehensweise ist neu: Bislang wurden Facebooknutzer nur für selbst widerrechtlich hochgeladenes Bildmaterial abgemahnt. Denn das ungefragte Posten von urheberrechtlich-geschützen Bildmaterial auf der Pinnwand ist strafbar.
Auf Bildern und Videos liegen Urheberrechte. Sie ungefragt aus dem Internet zu kopieren und auf die Facebookseite zu posten ist nicht erlaubt. Der Urheber darf selbst entscheiden, wer sein Bild oder Video veröffentlicht.
Abmahnung, Facebook, Fremder, Hochladen, Urheber-/Medienrecht, Urheberrechtsverletung
Alkohol und Drogen spielen eine große Rolle in der Gesellschaft. Leider sind v.a. Trunkenheitsfahrten ebenfalls keine Seltenheit. Viele unterschätzen die Wirkung der Substanzen und überschätzen ihre eigenen Fahrkünste.
Alkohol
Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, so stellt sich naturgemäß die Frage nach der Bestrafung. Dies hängt einerseits davon ab, wie hoch der Promillewert ist. Maßgeblich ist nicht der Atemalkoholwert, sondern die Blutalkoholkonzentration (BAK). Wird man von der Polizei angehalten, ist man nicht dazu verpflichtet, in das Messgerät zu pusten. Jedoch muss man regelmäßig eine Blutabnahme bei einem Arzt dulden, sofern der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt besteht.
Alkoholfahrt, Drogenfahrt, Straßenverkehr, Trunkenheit, Trunkenheitsfahrt, Verkehrsrecht Strafrecht
Was passiert, wenn ein Autofahrer die Garage des Nachbarn zuparkt?
Fakt ist: Der Falschparker kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm hätte klingeln können, um ihn zum Wegfahren des Autos zu animieren. So entschied das Amtsgericht München (241 C 7703/09) und gab dem Garagenbesitzer Recht, der auf Unterlassung geklagt hatte. Die Tatsache, dass es in der Straße sehr eng gewesen ist und eine Beeinträchtigung praktisch unumgänglich, ändere nichts daran, dass eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung vorliege, wenn der Nachbar keinen Zugang mehr zu seiner Garage hat.
Die Beklagte muss daher im Falle des erneuten Falschparkens ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 € zahlen.
Abschleppen, Falschparken, StVO, Verkehrsrecht Strafrecht, Zuparken
Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne kann man zum einen begehen, indem man Gewalt anwendet und zum anderen, indem man mit einem empfindlichen Übel droht. Gerade der Gewaltbegriff war lange Zeit umstritten, ist aber für die Nötigung von Verkehrsteilnehmern von großer Bedeutung.
Aus heutiger Sicht bedarf es neben einer körperlichen Kraftentfaltung eines Zwanges, der nicht nur psychisch wirkt (BVerfGE 104, 92 ff.).
Wird der Nötigende zu einer Geld- oder (seltener) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wird häufig auch die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht zuletzt deshalb ist eine sorgsame Verteidigung geboten. Möglicherweise kann eine Verurteilung verhindert werden, auch wenn der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist.
Die Nötigung kann etwa durch folgende Handlungen begangen werden:
- dichtes Auffahren von einiger Intensität
- bewusstes Ausbremsen
Nötigung im Straßenverkehr, Ra Herrle, Straßenverkehr, StVO, Verkehrsrecht Strafrecht
1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder
a) innerhalb geschlossener Ortschaften
bis zu 10 km/h 15 €
11-15 km/h 25 €
16-20 km/h 35 €
21-25 km/h 80 € 1 Punkt
26-30 km/h 100 € 3 Punkte
31-40 km/h 160 € 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200 € 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280 € 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480 € 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680 € 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
b) außerhalb geschlossener Ortschaften
bis zu 10 km/h 10 €
11-15 km/h 20 €
16-20 km/h 30 €
21-25 km/h 70 € 1 Punkt
26-30 km/h 80 € 3 Punkte
31-40 km/h 120 € 3 Punkte
41-50 km/h 160 € 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot
2012, Bußgeldkatalog, Fahrverbot, Punkte, StVO
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert.
Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen.
Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo sich das Handy im Fahrzeug befindet. Nur darf es nicht in der Hand gehalten werden.
Handy Auto telefonieren, Mobiltelefon Auto, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Strassenverkehr telefonieren, Telefonieren Strassenverkehr Mobil Handy, Verkehrsrecht
Auf eine Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA hin hat das Oberlandesgericht Hamburg in 2. Instanz dem One-Click-Hoster Rapidshare verboten, urheberrechtlich geschützte Werke seinen Nutzern öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei ging es um 4.000 konkrete Musiktitel diverser Verlage und der GEMA.
Das OLG rückte nun zu Gunsten des Sharehosters von seiner vorherigen Rechtsprechung ab. 2008 hatte das Gericht die Ansicht vertreten, dass bereits das Hochladen geschützter Werke die Haftung von Rapidshare begründe. Damals war das OLG der Auffassung, das Geschäftsmodell von Rapidshare habe „nicht den Schutz der Rechtsordnung verdient“.
BGH, Daten, Rapidshare. Veröffentlichung, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung
Nach einem neuerlichen Urteil des EuGH stellt das Abspielen von Tonträgern in Zahnarztpraxen keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts dar. Das Abspielen begründet keinen Anspruch auf Vergütung für die Tonträgerhersteller.
Die italienische Verwertungsgesellschaft Società Consortile Fonografici (SCF) hatte nach erfolgloser Verhandlung mit dem italienischen Zahnarztverband über angemessene Vergütungssätze für die Wiedergabe von Tonträgern vor einem italienischen Gericht geklagt. Die Sache ging vor das Berufungsgericht Corte d’apello di Torino, das den Rechtsstreit dem EuGH vorlegte. Der EuGH sollte klären, ob das TRIPS-Abkommen von Rom und der WPPT in der Unionsrechtsordnung unmittelbar Anwendung finden, und wie der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ auszulegen ist.
Corte d'apello di Torino, Erwerbszweck, EuGH, öffentliche Wiedergabe, Urheber-/Medienrecht
In der Entscheidung des BGH vom 08.03. ging es um die 2007 von Karstadt auf dessen website getätigte Behauptung, das Unternehmen sei Marktführer im Sortiment Sport. Hiergegen setzte sich die INTERSPORT-Gruppe zur Wehr und klagte gegen Karstadt vor dem Landgericht München I auf Unterlassung (4 HK O 18422/07), u.a. mit der Begründung, dass ihre Fachgeschäfte 2005/2006 einen höheren Umsatz erzielt hätten als Karstadt.
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht München (29 U 2293/08) gaben der Klägerin Recht. Gegen die Entscheidung des OLG legte die Beklagte das Rechtsmittel der Revision beim BGH ein.
Intersport, Karstadt, Marktführer, OLG, Unterlassungsklage, Wettbewerbsrecht
Das Landgericht München hat im Patentstreit Apple gegen Motorola ersterem erneut Recht gegeben. Apple hatte eine Patentverletzung hinsichtlich Mobiltelefon- und Tablet-Computertechnik gerügt.
Bereits im Februar hat das Landgericht das Apple-Patent „Slide to unlock“ (Bildschirmsperre durch Fingerbewegung) als verletzt angesehen.
In den neuen Urteilen ging es um ein Patent zum Anzeigen von Bildern in der Fotoverwaltung (EP Nr. 2059868 [https://register.epo.org/espacenet/application?number=EP07814633]), genauer gesagt um das Weiterscrollen zum nächsten Bild. Allerdings beschränkt sich die Patentverletzung auf den sogenannten „zoomed in“-Modus, d.h. auf das Weiterverschieben von vergrößert angezeigten Bildern. Da die Klage von Apple aber auch den „zoomed out“-Modus betraf, wurde sie zum Teil abgewiesen.
Apple, Bildschirmsperre, Fotoverwaltung, Motorola, Patentrecht, Patentrecht
Warnschussarrest für Jugendliche: Abschreckung oder Zielverfehlung?
Union und FDP sind sich einig: Vor allem weil die Qualität der Gewalt von Jugendlichen und Heranwachsenden zugenommen hat, muss eine Lösung her, und zwar in Form des Warnschussarrestes. Dabei zielt die Gesetzesänderung auf Abschreckung. Junge Straftäter sollen frühzeitig erkennen, wie es ist, im Gefängnis zu sitzen. So kann neben der Verurteilung zu einer Haftstrafe (Jugendstrafe) auf Bewährung ein Arrest von bis zu vier Wochen verhängt werden. Dies war bislang nicht möglich. Zwar gibt es auch schon jetzt die Möglichkeit, Jugendarrest bis zu vier Wochen zu verhängen (§ 16 JGG), sofern Jugendstrafe (noch) nicht geboten erscheint (§ 13 Abs. 1 JGG), jedoch nicht neben einer Haftstrafe. Der Jugendliche/Heranwachsende kam oft mit einer Bewährungsstrafe und der Erfüllung von Weisungen und/oder Auflagen davon.
Abschreckung, Jugendliche, Jugendstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafrecht, Warnschussarrest
Einen Verstoß gegen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechte hat das Landgericht Berlin sowohl in den AGB als auch hinsichtlich des sogenannten Freundefinders gesehen (Urteil v. 06. März 2012, 16 O 551/10).
Mit dem Freundefinder kann Facebook e-mail-Adressen und Namen von Freunden aus dem e-mail-Account-Adressbuch des Nutzers importieren. So kann eine Einladung an die Freunde erfolgen, die dem Netzwerk beitreten sollen.
AGB, Facebook, Freundefinder, Internetrecht; Wettbewerbsrecht, LG Berlin
Der britische Verleger Peter McGee ist mit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem nationalsozialistischen Buch „Mein Kampf“ in der Wochenzeitschrift „Zeitungszeugen“ erneut gescheitert.
Der Freistaat Bayern, der bis 2015 die Urheberrechte an dem Buch hat, konnte ein Verbot der Auszüge mittels einstweiliger Verfügung durchsetzen. Hiergegen legte der britische Verlag Widerspruch ein mit der Begründung, die geplante Veröffentlichung sei ein wissenschaftliches Werk mit Erläuterungen, in dem lediglich 1 % des Originaltextes zitiert würde.
LG München I, Urheber-/Medienrecht, Urteil v. 08. März 2012, Zeitungszeugen, „Mein Kampf“
„Cyber Monday 2010“ war eine Werbeaktion von Amazon, bei der mehrfach für zwei Stunden je fünf Produkte angeboten werden sollten, und zwar äußerst günstig. Allerdings waren die Produkte häufig schon wenige Sekunden nach Freischaltung des Angebots und danach nur noch zum Normalpreis im Onlineshop erhältlich. Laut vorheriger Aussage von Amazon sollten die Produkte aber genau zwei Stunden lang bestellbar sein.
Da für die Mehrheit der Kaufinteressenten die Möglichkeit verwehrt blieb, die reduzierte Ware zu bestellen, klagte der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband auf Unterlassung. Nach Ansicht des Klägers sei es naheliegend, dass die vergünstigte Ware stark begrenzt wurde, damit die auf die Seite gelockten Verbraucher sonstige oder nicht reduzierte Produkte kaufen.
Amazon, Internetrecht; Wettbewerbsrecht, Unterlassungsklage, Verbraucherschutzzentrale Bundesverband
In München gibt es nun eine weitere “neue” Abmahnkanzlei, bei der es sich mutmaßlich jedoch lediglich um einen raffinierten Betrugsversuch handelt. Denn den vermeintlichen Münchner Rechtsanwalt “Klaus Kroner” gibt es gar nicht, zumindest ist er nicht bei der Bundesrechtsanwaltskammer registriert, was eine Recherche unserer Kanzlei ergeben hat.
Der angeblich promovierte Rechtsanwalt Klaus Kroner soll unter der Anschrift Maximilienstrasse 13 in 80539 München residieren, und zwar zusammen mit den Anwälten Dr. Jutta Müller, Martin Müller, Konstantin Wolff, Ulrike Henning und Dr. Sabine Schwarz.
Interessant ist die telefonische Erreichbarkeit des “Klaus Kroner”: die Rufnummern lauten 0176 39 64 58 41 bzw. 0176 39 68 87 97. Welche Kanzlei ist schon ausschließlich über eine Mobiltelefonnummer erreichbar?
Fake Abmahnung, Klaus Kroner München, Megaupload, Urheberrecht Abmahnung
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass die Kanzlei Herrle nunmehr für den Bereich Familienrecht eine Kooperation mit Rechtsanwältin Angelika Adelmann begründet hat. Rechtsanwältin Adelmann ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie finden den Internetauftritt von Rechtsanwältin Adelmann unter:
http://www.adelmann-isermann.de/uber-uns/
Angelika Adelmann, Familienrecht, Familienrecht, Ra Herrle, Ra Kiel, Urheberrecht
Uns erreichen die ersten Schreiben von DEBCON – und zwar direkt an die Betroffenen adressiert.
Abmahnung, Debcon, Inkasso, Puaka, Silwa, U + C, Urheberrecht, Urmann
Das OLG Schleswig hat nunmehr entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWG als Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung jedenfalls dann widerlegt ist, wenn ein Wettbewerbsverstoß, der seit dem 29.11.2010 bekannt ist, der unter dem 15.12.2010 mit Frist bis zum 23.12.2010 abgemahnt wird, erst unter dem dem 20.01.2011 im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtlich verfolgt wird, obschon bereits zuvor unter dem 22.12.2010 die Abgabe einer Unterlassungserklärung telefonisch verweigert wurde.
Dringlichkeitsvermutung, einstweilige Verfügung, OLG Schleswig, Urhebwerrecht, UWG, Wettbewerbsrecht, § 12 Abs. 2 UWG
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend den Künstler
Stromae
und das Musikalbum
"Alors on Danse".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung Rasch, Alors on Danse, Anwalt Kiel, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Stromae, Universal
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Musikgruppe
DJ Ötzi & Nik P
und das Musikalbum
"Ein Stern".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung Rasch, Anwalt Kiel, DJ Ötzi, Ein Stern, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Nik P
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Musiker
Ute Freundenberg & Christian Lais
und das Musikalbum
"Auf den Dächern von Berlin".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung Rasch, Anwalt Kiel, Auf den Dächern von Berlin, Christian Lais, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Ute Freundenberg
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Künsterlin
Rihanna
und das Musikalbum
"What´s my name".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Anwalt Kiel. Abmahnung Rasch, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Rihanna, Universal, What´s my name
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Künstlerin
Rihanna
und das Musikalbum
"Only Girl".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
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Uns erreichen weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend den Künstelrn
Lady Gaga und den Musiktitel
"Born this way"
und
Jürgen Drews und dem Musiktitel
"Ich baue dir ein Schloss"
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von jeweils mindestens 1200,- Euro. Den Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten der Werke seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
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Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Musikgruppe
The Black Eyed Peas
und das Musikalbum
"Just can´t get enough".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
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Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Musikgruppe
Empire of the Sun
und das Musikalbum
"Walking on a Dream".
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
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Uns erreichen weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei
Rasch
aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend die Musikgruppen
Ich + Ich und das Musikalbum
"Vom selben Stern"
und
The Black Eyed Peas und das Musikalbum
"The Time (Dirty Bit)"
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von jeweils mindestens 1200,- Euro. Den Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten der Werke seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
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Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Nümann+Lang
aus Karlsruhe
im Auftrag der
Styleheads GmbH
betreffend die Musikgruppe
Culcha Candela
und den Musiktitel
"Berlin City Girl".
Die Anwaltskanzlei Nümann+Lang fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Nümann+Lang die Zahlung von zumindest 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
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