Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen Bushido Ferchichi (diverse Titel) z. B. "Fackeln im Sturm"

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26.10.2011 09:26 Uhr
(Letzte Überarbeitung: 28.10.2011 17:49 Uhr)
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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen Bushido Ferchichi (diverse Titel) z. B. "Fackeln im Sturm"

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u.a. Anis Mohamed Ferchichi aka Bushido, Berlin.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht:

Ist der Vorwurf zutreffend?
Liegt möglicherweise eine Verwechslung vor?
Muss der Anschlussinhaber möglicherweise auf Grund der so genannten Störer-Haftung für das Verhalten Dritter einstehen (oder ist gerade dies nicht der Fall?)
Lässt sich der Schaden durch die Abgabe einer modifizierten bzw. vorbeugenden Unterlassungserklärung einschränken?
Sind die geforderten Summen angemessen?

Ist der Verstoß von der abgemahnten Person begangen worden und wird dies gegenüber der Gegenseite eingeräumt, so wird er sich der Haftung nicht vollständig entziehen können. Allerdings ist eine Schadensbegrenzung in den meisten Fällen möglich. Sie sollten aber auf reagieren und sich Informationen beschaffen. Eine einfache Erledigung solcher Abmahnfälle gibt es meist nicht.Sie können sich über die weiteregehende Vorgehensweise auch direkt auf meiner Internetseite informieren: http://www.ra-herrle.de

Rechtsgebiete: 
Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
Schlagworte: 
Abmahnung
Urheberrechtsverletzung
Bushido
Bindhardt Fiedler Zerbe
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