Abmahnung Christian Poppe durch RA Rüdiger Poppe: Negative Feststellungsklage anerkannt
Die zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Christian Poppe, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, sind mittlerweile internetweit bekannt.
Nachdem wir eine der Abmahnungen als unbegründet erachten, haben wir für einen Abgemahnten - nach erfolgloser Aufforderung, die Ansprüche fallenzulassen - eine sog. negative Feststellungsklage gegen Christian Poppe eingereicht und diese damit begründet, dass die Abmahnung unbegründet sowie überdies auch rechtsmissbräuchlich sei. Zudem sind auch die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit gegen Herrn Poppe eingeklagt worden.
Zumindest diese negative Feststellungsklage hatte Erfolg: Christian Poppe ließ durch RA Rüdiger Poppe anerkennen, so dass sich der betroffene Abgemahnte insoweit schadlos halten konnte.
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