Fachartikel zum Thema Verkehrsrecht

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Bibliothek "Verkehrsrecht"

Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Nirgendwo bekommt man schneller einen Bußgeldbescheid als im Straßenverkehrsrecht. Das ist im Grunde nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ungefähr 95% aller Ordnungswidrigkeitsverfahren verkehrsrechtliche Verfahren sind.

Diese „Owi – Verfahren“ können teuer werden. Daher lohnt es sich, sich mit der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten auseinander zu setzten.

Was ist eine Verjährung?

„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch) unterliegt der Verjährung “, so steht es in § 194 BGB. Diese allgemeine Vorschrift meint mit „ Verjährung“ einen Zeitablauf, nach dessen Eintritt der Verpflichtete nicht mehr an den Anspruchsteller leisten muss. Der Anspruch ist sodann verjährt.

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Die Benutzung von Handys im Straßenverkehr

Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert.

Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen.

Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo sich das Handy im Fahrzeug befindet. Nur darf es nicht in der Hand gehalten werden.

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Unbefugtes Parken auf Privatgrundstück kann teuer werden

Wird ein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellt, kann der unmittelbare Grundstücksbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen und die Abschleppkosten vom Fahrzeugführer als Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 858 Abs. 1 BGB verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 - entschieden. Danach begeht, wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatparkplatz - also auch auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes - abstellt, verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB. Dieser verbotenen Eigenmacht darf sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer im Wege der Selbsthilfe nach § 859 Abs. 1 bzw. Abs. 3 BGB erwehren, indem es das Fahrzeug abschleppen lässt. Ob das Fahrzeug behindernd geparkt worden ist oder nicht, kommt es dabei nicht an.

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Kann ich mich auf das Schadensmanagement des Versicherers verlassen oder sollte ein Rechtsanwalt eingeschalten werden

Schadensmanagement versus eigenem Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung im Straßenverkehr

Immer wieder erleben wir es nach einem Verkehrsunfall, dass der Geschädigte der Meinung ist, der gegnerische Versicherer müsste sich um ihn kümmern und möglichst noch im Interesse des Geschädigten oder zumindest objektiv den Unfall aufklären und dann "alles bezahlen". Die Sache sei ja klar. Umso größer ist dann die Enttäuschung, wenn die Erkenntnis einsetzt, dass dem eben nicht ist.

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Haschisch und Fahreignung

Kanzlei Honsel Von Rechtsanwalt Ansgar Honsel

Gelegentlicher Cannabiskonsums sowie der Besitz von 200g Haschisch für den Eigenbedarf rechtfertigen nicht zwingend die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung, So hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden (2 B 2190/10).

Der Fall:

Bei einem Führerschein-Besitzer wurden 200 Gramm Haschisch gefunden. Dieser behauptete zwar, diese erhebliche Menge sei für seinen Eigenbedarf bestimmt, er wurde jedoch trotzdem wegen Haschisch-Handels verurteilt.

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Überhöhte Geschwindigkeit und geblitzt - was muss ich beachten?

Überhöhte Geschwindigkeit und geblitzt - was muss ich beachten?
 
Ein solcher Verstoß kann jedem passieren, mal hat man ein Schild übersehen, mal hatte man es doch zu eilig. Mitunter ist aber einfach die Messanlage fehlerhaft.
 
Letzteres können Sie als Betroffener nicht selbst überprüfen. Sie erhalten keine Akteneinsicht. In der Regel wird die Verwaltungsbehörde Ihrer Aussage kein Glauben schenken und von der Fehlerfreiheit der eigenen Anlage überzeugt sein.
 

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Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt

Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
 
Ein Wohnsitzverstoß führt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Baden- Württemberg (Beschluss vom 30.05.2011, Az: 10 S 2640/10) dazu, dass die deutschen Behörden die von einem anderen EU- Mitgliedsstaat erteilte EU- Fahrerlaubnis nicht anerkennen müssen.
 
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen und Beschlüssen, die eine Umgehung der deutschen Anforderungen an die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis, insbesondere die geforderte MPU, erschweren wollen.
 

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Bei Rot über die Ampel - was droht mir oder kann ich tun?

Bei Rot über die Ampel - was droht mir?
 
Der Bußgeldkatalog unterscheidet verschiedene Fälle der Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens.

Dauert die Rotlichtphase mehr als 1 Sekunde, so liegt der Regelsatz für das Bußgeld bei 200,00 € und einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt die Geldbuße bis auf 360,00 €.

Dauerte die Rotphase weniger als 1 Sekunde, so liegt der Regelsatz bei 90 € und steigt bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung auf bis zu 240,00 € und ist ebenfalls mit einem Fahrverbot von 1 Monat verknüpft.
 
Von diesen Regelsätzen kann aber nach oben und unten abgewichen werden.
 

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Erstattung der vollen Gutachterkosten bei Mitverschulden - BGH Urteil vom 07.02.2012

Erstattung der vollen Gutachterkosten bei Mitverschulden

Viele Unfälle werden von Haftpflichtversicherern nicht zu 100 % reguliert. Oft wird ein Mitverschulden oder die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs eingewandt und nur eine Quote erstattet – z.B. 75 % oder 50 %. Dies bedeutet, dass nur ein dieser Quote entsprechender Anteil der nachgewiesenen Schäden erstattet wird. Ebenso werden die Gutachterkosten – also die Kosten für ein Schadensgutachten bzw. die Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs – nur quotenmäßig erstattet. Der Geschädigte bleibt also auf einem Teil dieser Kosten sitzen.
 

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Fachanwalt für Verkehrsrecht - wozu?

Fachanwalt für Verkehrsrecht – welche Vorteile bringt mir das als Mandant?
 

Das Verkehrsrecht reicht vom

- das Verkehrshaftungsrecht (der Regulierung eines Verkehrsunfalls),
- das Verkehrsvertragsrecht (z. B. Autokauf)
- das Versicherungsrecht (insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung),
- das Verkehrsstrafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.),
- das Ordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsverstoß),
- das Recht der Fahrerlaubnis und
- den jeweiligen Besonderheiten der Verfahren- und Prozessführung.

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Verkehrsrecht - Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum
 
Das Verwaltungsgericht Saarlois hat mit Urteil vom 16.12.2010 einem Verkehrsteilnehmer wegen Drogenkonsum (Cannabis / Marihuana) die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Trennungsvermögen, welches eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit noch hinnehmbar erscheinen lässt, besteht jedenfalls nach Auffassung des Gerichts nicht mehr, wenn bei dem zeitnahen Führen eines Kraftfahrzeuges eine THC- Konzentration im Blut von über 2 ng/l festgestellt wird.
 
In dem zu entscheidenden Fall war Mitte 2009 ein Verkehrsteilnehmer bei einer Polizeikontrolle aufgefallen, da er Schlangenlinien fuhr. Da man bei ihm entsprechende Joints fand und er den Drogenkonsum einräumte, wurde eine Blutprobe genommen. Diese ergab für verschiedene Drogen einen positiven Befund.

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Brauch ich eine Rechtsschutzversicherung - wozu?

Rechtsschutzversicherung – wozu?

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein spezieller Versicherungsvertrag nach dem VVG. Durch die Rechtsschutzversicherung erhalten Sie gegen Zahlung der Versicherungsprämie einen Versicherungsschutz bzgl. der Kosten eines Rechtsstreits. Der Versicherer übernimmt also im vereinbarten Umfang u.a. die Kosten Ihres Anwalts, die Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten sowie im Fall einer Niederlage auch die ggf. zu erstattenden Kosten des Gegners (vor allem seines Anwalts).
 
Diese Versicherung ist regelmäßig modular aufgebaut. Sie können also wählen, welche Rechtsgebiete erfasst sein sollen (z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Komplettpaket). Ebenso können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen und ob Familienmitglieder mitversichert werden sollen.

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Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg abbauen - wozu?

Punkteabbau sinnvoll?

Das Verkehrszentralregister in Flensburg speichert für jeden Inhaber einer Fahrerlaubnis wesentliche Dinge - u.a. Erteilung der Fahrerlaubnis, endgültige oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Neuerteilung oder eben die mit mindestens 1 Punkt bewerteten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Soweit 8 oder 14 Punkte erreicht sind, erhält der Betroffene kostenpflichtige Post von der für ihn zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und wird hierauf hingewiesen. Ab 14 Punkten muss er zwingend ein Aufbauseminar machen. Erreicht er 18 Punkte, so hat er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gezeigt und die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen.

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Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu - z.B. nach einem Unfall?

Verkehrsunfälle führen regelmäßig leider nicht nur zu Sachschäden an den unfallbeteiligten Fahrzeugen, sondern auch zur Verletzung der Insassen, beim Motorradfahrer, beim Fußgänger oder Radfahrer.

Der Grundsatz im deutschen Recht, dass nur Schadenersatzansprüche erstattet werden, die auch einen Vermögensschaden darstellen, erfährt hier eine Durchbrechung. Das Gesetz erkennt in § 253 II BGB ausdrücklich an, dass der Verletzte eines Unfalls wegen der Verletzung von Körper und Gesundheit "eine billige Entschädigung in Geld" erhalten soll.
Diese Vorschrift gilt natürlich nicht nur für Unfallopfer, sondern z.B. auch für Opfer einer Straftat, etwa einer Körperverletzung, Beleidigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs.

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Richtiges Verhalten am Unfallort

Es ist zum Unfall gekommen! Wie muss ich mich jetzt verhalten?

Sicher sind Sie und auch alle anderen Beteiligten sehr aufgeregt, egal ob es nur ein kleiner Parkplatzrempler oder ein schwerer Unfall auf der Autobahn war. Oft weiß man nicht, wie man sich in dieser Unfallsituation verhalten soll. Wir können Ihnen hierfür einige Regeln an die Hand geben.

1) Sichern Sie sich und die Unfallstelle ab. Damit verhindern Sie, dass andere in diese hineinfahren und Sie oder Dritte zu Schaden kommen. Ziehen Sie die Warnweste an, stellen Sie das Warndreieck auf, aber bitte nicht nur 10 m sondern außerorts mind. 100 m und auf Autobahnen mind. 200 m, möglichst vor etwaige Kurven oder Bergkuppen.

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Anspruch auf Pflichtverteidiger?

Habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es anders als etwa im Zivilrecht für das Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe gibt.

Die Beratungshilfe gibt es im Strafrecht nur für den Bereich der vorgerichtlichen Beratung, nicht aber für die Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft. Regelmäßig deckt die Beratungshilfe nur die Kosten der Akteneinsicht und einer Beratung ab.

Grundsätzlich muss sich daher der Beschuldigte bzw. Angeschuldigte respektive Angeklagte überlegen, ob er einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger beizieht. Die Kosten hierfür muss er, soweit nicht eine Rechtsschutzversicherung greift, prinzipiell erst einmal selber verauslagen. Er könnte daher prinzipiell auch auf einen Anwalt verzichten - ob dies sinnvoll ist, mag dahin stehen.

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Freie Wahl des Gutachters nach Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat es der gegnerische Haftpflichtversicherer oftmals sehr eilig, einen freundlichen Brief an den Geschädigten zu versenden und quasi von sich aus eine Vielzahl von Leistungen anzubieten. Durch dieses Schadensmanagement entsteht bei vielen Geschädigten eines Verkehrsunfalls der Eindruck eines Rundum-Sorglos-Pakets bzw. dass der gegnerische Versicherer die eigenen Ansprüche auf Schadenersatz objektiv und neutral reguliert.

So wird oft die Begutachtung durch einen eigenen Gutachter des Versicherers  und Übernahme der Kosten hierfür angeboten. 

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass Haftpflichtversicherer privatwirtschaftlich organisierte, gewinnorientierte Unternehmen sind. Das Interesse des Versicherers liegt in einer Schadensminimierung und nicht in einer objektiven oder sogar umfassenden Regulierung.

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Verwertbarkeit von Voreintragungen im Verkehrszentralregister

Voreintragungen im Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg) können dazu führen, dass die Bußgeldbehörde oder der Richter am Amtsgericht vom Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog (BKatV) nach oben abweichen und das Bußgeld "angemessen" erhöhen. Bei mehreren Voreintragungen ist denkbar, dass zusätzlich ein Fahrverbot verhängt wird oder auf das im Bußgeldkatalog für den konkreten Verstoß vorgesehene Fahrverbot gerade nicht verzichtet wird.

Dabei herrscht oft Streit, ob sehr alte Eintragungen im Verkehrszentralregister noch für aktuelle Bußgeldverfahren herangezogen werden können.

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Sollte die Regulierung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall dem Anwalt übergeben werden?

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

In zunehmendem Maße versuchen Haftpflichtversicherer nach Unfällen im Straßenverkehr ihr Schadensmanagement durchzuführen. Der Geschädigte erhält Formularschreiben, in dem ihm mitunter verkürzt einige Schadenersatzansprüche dargestellt werden - etwa Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Es wird mitunter angeboten, einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung des entstandenen Schadens zu beauftragen.

Beim Geschädigten entsteht dadurch oftmals der irreführende Eindruck, der Haftpflichtversicherer würde objektiv und umfassend den Unfall zugunsten des Geschädigten regulieren.

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Unfall durch Ausweichen ohne direkte Berührung

Schadenersatz bei Verkehrsunfall durch Ausweichen

Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 263/09) führt in einem aktuellen Urteil aus, dass ein Schadenersatzanspruch auch dann bestehen kann, wenn es nicht zu einer Berührung der Fahrzeuge gekommen ist oder der Ausweichende diese Reaktion subjektiv für erforderlich halten musste.

Im vorliegenden Fall wollte ein Motorradfahrer (Polizist) zwei vorausfahrende PKW überholen, ebenso scherte der zweite PKW zum Überholen aus. Der Motorradfahrer leitete eine Notbremsung ein, stürzte und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Der genaue Unfallhergang blieb strittig, eine Berührung zwischen PKW und Krad hatte es eindeutig aber nicht gegeben.

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