Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Nirgendwo bekommt man schneller einen Bußgeldbescheid als im Straßenverkehrsrecht. Das ist im Grunde nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ungefähr 95% aller Ordnungswidrigkeitsverfahren verkehrsrechtliche Verfahren sind.
Diese „Owi – Verfahren“ können teuer werden. Daher lohnt es sich, sich mit der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten auseinander zu setzten.
Was ist eine Verjährung?
„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch) unterliegt der Verjährung “, so steht es in § 194 BGB. Diese allgemeine Vorschrift meint mit „ Verjährung“ einen Zeitablauf, nach dessen Eintritt der Verpflichtete nicht mehr an den Anspruchsteller leisten muss. Der Anspruch ist sodann verjährt.







