Vereinsrecht - Die Betreuungspflicht für Kinder und Jugendliche
Viele Vereine machen mit ihren Mitgliedern Ausflüge, organisieren Feste oder gehen zusammen auf mehrtägige Freizeitveranstaltungen. Dabei stehen oftmals die jeweiligen Betreuer im Fokus, da diese für die Kinder und Jugendlichen im Prinzip rund um die Uhr verantwortlich sind.
Im folgenden Fall veranstaltete ein Verein ein Schachtunier für Jugendliche. Auswärtige Mitglieder wurden in einem Internat untergebracht. Wenig überraschend frönten die Jugendlichen nachts dem Alkohol. Dabei fiel ein weibliches Mitglied vom Dach, brach sich mehrere Knochen und verklagte den Verein auf Schadensersatz.
Das OLG Hamm stellte in seinem Urteil (OLG Hamm, 21.12.1995, Az. 6 U 78/95) zusammenfassend den Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige dar:







