Fachartikel zum Thema Schadenersatzrecht

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Bibliothek "Schadenersatzrecht"

Kann ich mich auf das Schadensmanagement des Versicherers verlassen oder sollte ein Rechtsanwalt eingeschalten werden

Schadensmanagement versus eigenem Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung im Straßenverkehr

Immer wieder erleben wir es nach einem Verkehrsunfall, dass der Geschädigte der Meinung ist, der gegnerische Versicherer müsste sich um ihn kümmern und möglichst noch im Interesse des Geschädigten oder zumindest objektiv den Unfall aufklären und dann "alles bezahlen". Die Sache sei ja klar. Umso größer ist dann die Enttäuschung, wenn die Erkenntnis einsetzt, dass dem eben nicht ist.

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Mitverschulden und Betriebsgefahr

Mitverschulden und Betriebsgefahr
 
Zu wie viel Prozent muss mir der gegnerische Versicherer meine Schäden erstatten?
 
Kann er mir den Schaden prozentual kürzen?
 
Mit welcher Begründung?
 
Wie ergibt sich diese Quote?
 
 
Grundsätzlich hat der Schädiger im Deliktsrecht, dazu gehören auch Verkehrsunfälle, den entstandenen Schaden auszugleichen. Anspruchsmindernd kann aber ein Mitverschulden und bei Kraftfahrzeugen die sogenannte „Betriebsgefahr“ nach § 7 StVG zu berücksichtigen sein.
 

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Erstattung der vollen Gutachterkosten bei Mitverschulden - BGH Urteil vom 07.02.2012

Erstattung der vollen Gutachterkosten bei Mitverschulden

Viele Unfälle werden von Haftpflichtversicherern nicht zu 100 % reguliert. Oft wird ein Mitverschulden oder die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs eingewandt und nur eine Quote erstattet – z.B. 75 % oder 50 %. Dies bedeutet, dass nur ein dieser Quote entsprechender Anteil der nachgewiesenen Schäden erstattet wird. Ebenso werden die Gutachterkosten – also die Kosten für ein Schadensgutachten bzw. die Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs – nur quotenmäßig erstattet. Der Geschädigte bleibt also auf einem Teil dieser Kosten sitzen.
 

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