Darf der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen verhindern (Abrisskündigung andersherum)?
In manchen Fällen ist eine größere Erhöhung der Miete gegen den Willen des Mieters schwer durchsetzbar. Eine Kündigung des Mieters scheut der Vermieter vielleicht bzw. kann sich rechtlich nicht damit durchsetzen. Insofern entscheiden sich manche Vermieter dazu, nicht mehr in ihre Altbauwohnungen zu investieren bzw. diese nicht auf einen aktuellen Stand des Wohnkomforts zu bringen. De facto will man damit einen Wegzug der Mieter provozieren.
Demgegenüber möchte mancher Mieter in Eigenregie und auf eigene Kosten Wohnkomfort nachrüsten. Hierzu bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Im oben genannten Fall hatte der Vermieter dies abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 14.09.2011 nun darüber zu befinden, ob dies rechtsmissbräuchlich ist.







