Die berühmt berüchtigten “Berechtigungsanfragen” des Aldo Bachmann aus Nürnberg wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien.
Darin gibt Herr Bachmann an, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde. Im konkreten Fall geht es um eine Nutzung auf der Internetplattform Ricardo.
Das Schreiben ist allerdings nicht als Abmahnung sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.







