Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab
Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben Anleger, die die Zahlung der Einlagen wegen der schlechten Entwicklung der Fonds eingestellt haben, flächendeckend verklagt. Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann. Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 06.10.2010 festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen.







